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Patientenverfügungen sind verpflichtend
Ärzte an den Willen des Patienten gebunden
Jetzt steht es fest: Der Wille des Kranken zählt – das hat der Bundestag diese Woche beschlossen. Gerichte müssen nun nur noch im Streitfall entscheiden.
Endlich herrscht Klarheit im Streitfall um die Patientenverfügungen in Deutschland. In Zukunft, so heißt es, seien die Verfügungen für die behandelnden Ärzte verpflichtend. Das hat der Bundestag Ende dieser Woche einheitlich beschlossen. „Der Wille des Patienten ist ab jetzt bei der Anwendung von lebensverlängernden Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen“, berichtet ein Sprecher des Parlaments. „Gerichte werden nur noch in Ausnahmefällen eingeschaltet.“ Ganze 318 von 516 Abgeordneten stimmten für den Entwurf des sozial-demokratischen Rechtsexperten Joachim Stünker, der nun endlich Licht ins Dunkle bringen soll.
Patientenverfügungen sind dazu da, dass Menschen schon vorab die Möglichkeit haben, über ihre Behandlung zu entscheiden, wenn sie durch einen Unfall oder andere Umstände nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu artikulieren. Schon lange gab es Streit darum, unter welchen Umständen Betreuer oder die Ärzte an einen solchen schriftlich formulierten Patientenwillen gebunden sind.
Nach dem neuen Gesetz können Bundesbürger nun schon ab Erreichen der Volljährigkeit im Voraus festlegen, wie und ob sie später behandelt werden wollen, falls sie einmal durch unglückliche Umstände ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Außerdem ist ein Betreuer oder Bevollmächtigter dazu verpflichtet, die Verfügung des Patienten gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Dabei muss allerdings die Situation, in der sich der Kranke befindet, den Rahmenbedingungen entsprechen, die vorher in der Patientenverfügung festgelegt wurden.
Aus Sicht von Experten liegt das Problem größtenteils darin, dass man nicht in der Lage sei, eine spätere Situation und die eigenen Präferenzen vorauszuahnen – deshalb waren auch viele Verfügungen bis jetzt nicht präzise genug. Weiterhin war problematisch, dass die Verfügungen je nach weltanschaulicher oder religiöser Sicht des Beraters sehr unterschiedlich ausfallen konnten, denn es gab keine Vorgaben. Dies wird sich nun ändern: In Zukunft ist die Schriftform eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung. Der Wille des Betroffenen erhält außerdem seine Berechtigung, unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Außerdem legte man sich darauf fest, dass Wünsche nach einer verbotenen Tötung auf Verlangen unwirksam werden. Nur noch besonders schwierige Entscheidungen eines Verwandten oder Betreuer brauchen bei Zweifeln über den Patientenwillen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Trotz des neuen Gesetzes bleibe die Gültigkeit der bereits verfassten Patientenverfügungen bestehen, hieß es aus dem Bundestag. Die Reaktionen auf die neuen Bedingungen für Patientenverfügungen bleiben nun abzuwarten.
Bildquelle: www.flickr.com, jose gualo
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