Internetsperre, Solarium & Co.
Bundesrat verabschiedet Gesetzespaket
61 neue Gesetze treten in Kraft, nur eines nicht. Hier ein Überblick.
Bevor der Bundesrat in die Sommerpause geht, hat er noch ein riesiges Gesetzespaket verabschiedet. Nur 1996 gab es ein noch größeres. 61 Gesetze treten damit in Kraft, einzig und allein beim Schulobst konnte man sich nicht einigen. Hier ein Überblick:
Schulobst
Schon ab nächstem Schuljahr sollten Schüler in den Pausen kostenlos mit Obst und Gemüse versorgt werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Grund ist ein Streit um die Kosten. Die Regierung meint, die Verteilung von Obst sei eine schulische Aufgabe und damit die der Länder. Die Länder wiederum argumentieren, es handele sich um eine nationale Aufgabe. Mindestens 20 Millionen Euro wird das Projekt kosten. Das Gesetz landet damit erst einmal im Vermittlungsausschuss.
Internetsperren
Mit dem Segen des Bundesrats werden die umstrittenen Internetsperren gegen Kinderpornographie endgültig Einzug ins Internet halten. Zumindest drei Jahre lang, bis die Frist abläuft. Das Bundeskriminalamt stellt eine ständig aktualisierte Liste mit Seiten, die die Web-Unternehmen dann sperren. Nutzer, die die Seiten aufrufen, werden durch Stoppschilder gewarnt. Kritisiert wird unter anderem, dass man die Blockade mühelos umgehen könne.
Solarien
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, bleibt draußen.
Waffenrecht
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden werden Waffenbesitzer strenger kontrolliert: Ohne Verdacht und zu Hause. Die Altersgrenze für großkalibrige Waffen wird von 14 auf 18 angehoben. Bis 2012 sollen alle Waffen elektronisch erfasst werden und bis Ende 2009 können illegale Waffen straffrei abgegeben werden.
Anti-Terror-Gesetz
Anschläge oder Verbrechen können künftig schon in der Planungsphase bestraft werden. Die bloße Absicht kann bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug bedeuten. Strafbar ist damit der Aufenthalt in Terrorcamps und Anleitungen zum Bombenbasteln im Internet.
Absprachen im Gericht
Das neue „Gesetz zur Regelung von Absprachen im Strafverfahren“ erlaubt einen Deal zwischen dem Angeklagten, Verteidiger, Staatsanwalt und Gericht. Gesteht der Angeklagte etwa, kann ihm eine mildere Strafe zugestanden werden, wenn die Gegenparteien zustimmen. Bekannt sind die Deals vor allem aus Wirtschaftsprozessen.
Wein
Der gewöhnliche Tafelwein kommt ab August vom Tisch, die deutschen Qualitätsweine aber nicht. Die EU-Weinreform hatte diese Unterscheidung abgeschafft und setzt vor allem auf Kriterien wie die der Herkunft der Weine. Der Bundesrat beschließt nun mit dem neuen Gesetz, dass dennoch traditionelle deutsche Bezeichnungen wie Landwein, Spätlese oder Kabinett geschützt bleiben.
Segway-Roller
Ohne Zulassung und ohne Führerschein darf man künftig mit den Steh-Elektrorollern, genannt Segways, fahren. Nur den Radweg muss man benutzen.
Heroin
Synthetisches Heroin darf weiterhin an schwerstabhängige Drogenkonsumenten vergeben werden, wenn alle anderen Therapien fehlgeschlagen sind. Dabei handelt es sich um das Diamorphin, das nur unter strengen Voraussetzungen ausgegeben wird.
Flugsicherung
Die Überwachung des Luftverkehrs übernahm bisher immer die staatliche Deutsche Flugsicherung (DFS). Über eine Grundgesetzänderung kann sie ihre Aufgaben künftig auch an ausländische Flugsicherungen abgeben. Anders als zuvor geplant bleibt die DFS in staatlicher Hand und wird nicht privatisiert.
Haftentschädigung
Wer unschuldig im Gefängnis saß, erhielt bisher nur eine Entschädigung von 11 Euro pro Tag. Jetzt werden es 25 Euro. Außerdem werden alle finanziellen Ausfälle wie Verdienste entschädigt.
Patientenverfügung
Ärzte müssen sich künftig an die Patientenverfügungen halten. Der Wille des Patienten steht dabei im Vordergrund, egal in welchem Stadium der Krankheit er geäußert wird. Dies gilt auch, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann, er aber vorher den Verzicht von lebenserhaltenden Maßnahmen gefordert hat. Nur bei einem Streitfall sollen Gerichte eingeschaltet werden.
Bild: Wikimedia Commons
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