Der katholische Erzbischof Ludwig Schick kämpft für ein Anti-Blasphemie-Gesetz.
Gott ist tot
03.08.2012
Erzbischof Ludwig Schick fordert ein neues Gesetz gegen Blasphemie. Lächerlich oder gut so?
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, heißt es in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes. Wer also stolz herumerzählt, dass er es nicht nötig hat, an irgendeinen Gott zu glauben, handelt genauso legitim wie jemand, der das Vaterunser schreiend in der U-Bahn steht. Wer sich zu dritt neben ein Bild von Jesus am Kreuz stellt und dessen ausgebreitete Armhaltung nutzt, um in Erinnerung an einen legendären 70er Jahre-Song die Buchstaben Y.M.C.A. zu formen, tut in Deutschland nichts Illegales.
Strafbar wird es laut Paragraph 166 des Strafgesetzbuches nämlich erst, wenn die Art, auf die man die Weltanschauung anderer beschimpft, den öffentlichen Frieden gefährdet. In diesem Fall können sogar bis zu drei Jahre Haftstrafe verhängt werden. Da das aber eher selten geschieht und öffentlicher Frieden eben nicht immer gleich persönlicher Frieden ist, forderte der katholische Erzbischof Ludwig Schick aus Bamberg vor wenigen Tagen ein neues, umfassenderes „Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“. Denn diese Verspottung, so untermalte Schick seine Forderung mit dem Grundgesetz, verletze die menschliche Würde.
Strafbar wird es laut Paragraph 166 des Strafgesetzbuches nämlich erst, wenn die Art, auf die man die Weltanschauung anderer beschimpft, den öffentlichen Frieden gefährdet. In diesem Fall können sogar bis zu drei Jahre Haftstrafe verhängt werden. Da das aber eher selten geschieht und öffentlicher Frieden eben nicht immer gleich persönlicher Frieden ist, forderte der katholische Erzbischof Ludwig Schick aus Bamberg vor wenigen Tagen ein neues, umfassenderes „Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“. Denn diese Verspottung, so untermalte Schick seine Forderung mit dem Grundgesetz, verletze die menschliche Würde.
Würde gegen Meinungsfreiheit gegen Religionsausübung?
Hat Schick Recht und unsere Würde verträgt in Glaubensfragen wirklich überhaupt keinen Spaß? Ab und zu ein Jesus-Witz müsste ja wohl drin sein, oder? Dann und wann ein Schenkelklopfer über diese verrückten Muslime? Hier und da ein Zeitungscover, auf dem der Papst so aussieht, als habe er sich in die Hose gepinkelt? Doch was für die einen harmlos klingt, oder ihnen als berechtigte Kritikmaßnahme erscheint, trifft andere an ihrem intimsten und empfindlichsten Punkt: ihrer Lebensphilosophie. Und solange die einen ihr Recht auf Meinungsfreiheit nutzen können, dürfen die anderen auch ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung einfordern - schließlich wird uns diese ebenfalls vom Grundgesetz versichert.
Schicks Forderung nach einem neuen Blasphemie-Gesetz ist (tief) im Grunde also gar nicht mal so unberechtigt, oder undemokratisch wie sie in vielen Medien bisher präsentiert wurde. Ein Hürde steht ihr aber – und man kann hier nun je nach Gesinnung ein „Gott sei Dank“ einfügen – unüberwindbar im Wege: Um ein expliziteres Gesetz gegen Blasphemie zu rechtfertigen, müsste man auch alle anderen Gesetze gegen Verletzungen der menschlichen Würde verschärfen, wenn nicht sogar neu erfinden. Bis zu drei Jahre Haft bei jeder praktischen Benachteiligung eines Geschlechts gegenüber einem anderen, ergäbe da schnell eine Rekordzahl an Inhaftierungen. Und welcher Staat kann sich die schon leisten?
Meinungsfreiheit gegen Würde gegen Meinungsfreiheit gegen Würde – auch die neu aufgefrischte Debatte um ein Anti-Blasphemie-Gesetz läuft schließlich wieder auf den ewigen Kampf der Grundgesetze untereinander hinaus. Die Entscheidung, welchem Artikel man dabei ein kleines bisschen mehr, beziehungsweise ein kleines bisschen weniger Wert beimisst, bleibt jedem selbst überlassen – die Tragik unserer gesamten Gesetzgebung. Oder die Komik. Auch je nach Gesinnung.
Bildquelle: Leonski (flickr.com) unter: CC BY 2.0












