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10 Fragen, 10 Antworten: Wie gelingt das perfekte Gap-Year?


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    Wo wir gerade beim Geld sind: Bekommt man weiterhin BAföG?

    Kommen wir erstmal zum ohnehin schon leidigen Thema BAföG: Wenn du in der Zeit zwischen Bachelor und Master eine Auszeit einplanen möchtest, wirst du nur gefördert, wenn die Lücke nicht mehr als einen Monat beträgt. Andernfalls verfällt dein BAföG-Anspruch, und zwar unabhängig davon, ob du ein Urlaubssemster nimmst oder nicht. Anders verhält es sich, wenn du im Ausland studierst, dann kannst du Auslands-BAföG beantragen. Eine gute Nachricht gibt es im Bezug auf das Thema BAföG jedoch. Deine Urlaubssemester haben keinen Einfluss auf die Förderungshöchstdauer, denn diese orientiert sich an der Regelzeit deines Studiums und Urlaubssemester werden nicht angerechnet. Deine Förderung kann also im Master auch nach längerer Pause weitergehen. Es gilt nur, die Altersgrenze von 35 Jahren zu beachten.

    Bildquelle: Pexles mit CC0-Lizenz