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Tage, Wochen, Monate: Drei Fragen zur Krankmeldung in der Uni

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    Drei Monate: Was mache ich, wenn ich länger krank bin?

    Bei längerfristigen Erkrankungen solltest du vielleicht in Betracht ziehen, ein Urlaubssemester zu beantragen. Für alle die BAföG beanspruchen ist jedoch Vorsicht geboten. Bei einem Urlaubssemester hast du keinen Anspruch auf BAföG mehr, egal ob du dich innerhalb der Sonderregelungen befindest oder nicht. Für finanziellen Rückhalt ist in diesem Sonderfall aber das Arbeitslosengeld II vorgesehen. Wenn die Beurlaubung rückwirkend ist, musst du die Beträge, die du bereits erhalten hast, zurückzahlen.

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