8 Fragen, 8 Antworten: Wie zur Hölle mache ich meine Steuererklärung?

Man liest sie immer wieder, diese Werbung, die groß verspricht: Studenten, holt euch jetzt so und so viele Tausend Euro Steuern zurück! Was ist da eigentlich dran? Und wie funktioniert das überhaupt mit der Steuererklärung? Um das unliebsame Thema mit den Steuern ranken sich viele Fragen und Unklarheiten. Vielen Studierenden und Auszubildenden graut es deshalb davor, sich mit dem Thema zu befassen. Dabei ist es wahr: Wenn man es richtig anpackt, kann man Geld sparen.

Ein Gespräch mit Steuerexperte Gramlich

Aber tatsächlich macht es nicht für jeden Sinn, sich mit der Steuererklärung herumzuschlagen. Für wen es sich wann lohnt und wann nicht, hat Rudolf Gramlich erklärt. Der 65-Jährige ist Leiter des Bereichs Steuern des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland, kurz Steuerring. Der Verein hat etwa 350.000 Mitglieder und 1.100 Beratungsstellen und hilft Rentern, Arbeitnehmern und auch Studierenden in Steuerangelegenheiten. Die Beratungsstellenleiter bieten diesen Zielgruppen eine Steuerberatung an und machen Steuererklärungen. Rudolf Gramlich beantwortet ein paar der großen Fragen zur verflixten Steuer – und erklärt, warum doch alles halb so wild ist.

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Wann ist es sinnvoll, eine Steuererklärung zu machen?

Vor dem 19. November 2019 wäre meine Antwort gewesen: Immer. Die große Hoffnung der Studenten war, dass ihre Studienkosten sogenannte vorweggenommene Werbungskosten sind. Das heißt: Man hat grundsätzlich keine oder kaum Einnahmen, hat aber durch das Studium Ausgaben und kommt dadurch auf einen Negativbetrag, auf einen steuerlichen Verlust. Diesen Verlust kann man dann in der Zukunft, wenn man berufstätig ist, von seinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Und da kann über die Jahre des Studiums ganz schön was zusammenkommen.

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Sie sagen, das wäre bis zum 19. November Ihre Antwort gewesen. Was ist jetzt anders?

Da hat das Bundesverfassungsgericht dieser Hoffnung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Laut dem Urteil aus letztem Jahr sind Erstausbildungskosten keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Die lassen sich zwar genauso von den Steuern absetzen, aber: Sie führen nicht zu einem steuerlichen Verlust, der auch für die Zukunft gilt. Die Sonderausgaben „verpuffen“ sozusagen nach einem Jahr. Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Die Steuererklärung macht für diejenigen Sinn, die neben dem Studium oder in den Semesterferien jobben oder sich bereits in der Zweitausbildung befinden. Oder übrigens für den dualen Studenten, der steuerlich mit einem normalen Arbeitnehmer gleichgestellt ist und auch sein Erststudium als Werbungskosten aufschreiben kann.

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Woher weiß ich denn, ob ich gerade in der Erst- oder in der Zweitausbildung bin?

Das ist eine ganz wichtige Frage. Als Erstausbildung gilt das, was direkt auf das Abitur folgt. Der Begriff Ausbildung meint dabei sowohl die Berufsausbildung als auch das Studium. Hat man schon eine mindestens zwölfmonatige Berufsausbildung gemacht – normalerweise sind es zwei bis drei Jahre – und geht dann an die Uni oder an die Hochschule, ist das schon die Zweitausbildung. Dann kann man seine Studienkosten als Werbungskosten absetzen. Dabei muss die Berufsausbildung nichts mit dem Studium zu tun haben. Das kann zum Beispiel eine Medizinstudentin sein, die vorher Steuerfachangestellte gelernt hat, warum auch immer. Hat jemand vorher schon etwas anderes studiert, ist derjenige danach natürlich im Zweitstudium. Auch der Masterstudent befindet sich bereits in der Zweitausbildung.

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Wenn ich in der Zweitausbildung bin und Werbungskosten „ansammeln“ kann: Zwischen dem Studienbeginn und dem Berufseinstieg vergeht ja gerne etwas Zeit. Wie lange kann ich die Werbungskosten geltend machen?

Ja, im Steuerrecht gibt es Verjährungsfristen. Wenn es um die steuerlichen Verluste durch vorweggenommene Werbungskosten geht, liegt die allerdings bei sieben Jahren. Das heißt: Wenn ich im Herbst 2013 mein Studium angefangen habe, kann ich die Werbungskosten ab dem ersten Semester bis Ende dieses Jahres beantragen. Ich empfehle allerdings keinem, so lange zu warten. Der Grund: Man hat wahrscheinlich viele der Belege gar nicht mehr.

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Wann sollte man sich denn am besten darum kümmern? Und welche Belege muss man überhaupt sammeln?

Am besten, man macht die Steuererklärung einfach jedes Jahr für das Vorjahr – zumindest dann, wenn man Werbungskosten hat. Dann ist alles klar dokumentiert und ich weiß, welche Belege ich aufbewahren muss. Denn theoretisch kann das Finanzamt immer prüfen und Belege einfordern. Unter Werbungskosten fallen grundsätzlich die Semestergebühren, auch wenn das in Deutschland meistens nicht mehr viel ist. Wer aber privat studiert, bei dem ist das einiges. Lernmaterial, die Bindung der Bachelorarbeit, der Computer – wenn auch nur zur Hälfte, weil das Finanzamt davon ausgeht, der wird auch privat genutzt – und die Fahrtkosten zur Universität gehören zu den Werbungskosten. Die Fahrtkosten sind ein bisschen komplexer, am einfachsten ist es, mit der Entfernungspauschale zu arbeiten. Das ist der einfache Weg zur Uni, für den pro Entfernungskilometer pauschal 30 Cent angerechnet werden. Dann muss man das nicht wirklich belegen können, es sollte einfach eine realistische Größe sein. Wer woanders ein Praktikum macht, kann zum Beispiel auch Unterkunftskosten angeben. Grundsätzlich gilt: Alle Belege, die ich habe, sollte ich aufbewahren.

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Wir reden gerade über den Fall, dass ich im Zweitstudium bin, währenddessen kein oder wenig Geld verdiene und deshalb steuerliche Verluste habe. Wie sieht das denn aus, wenn ich arbeite?

Das kommt darauf an, wo ich arbeite und wie viel Geld ich verdiene. Der klassische Minijob zum Beispiel wird pauschal versteuert, der spielt in der Steuererklärung keine Rolle. Wer in den Semesterferien arbeitet und 3000 Euro verdient, der kann sich seine gezahlten Steuern ganz einfach zurückholen. Da reicht eine „08/15-Steuererklärung“, in der man einfach seinen Bruttolohn, inklusive der schon gezahlten Steuern, angibt. Denn es gibt einen gesetzlichen Grundfreibetrag, der 2019 bei 9168 Euro lag. Solange der nicht überschritten ist, ist man steuerfrei. Übrigens: Wer seine Steuererklärung für 2019 noch mit den üblichen Vordrucken abgibt, muss die Daten nicht mehr in seine Steuererklärung eintragen. Diese liegen dem Finanzamt aufgrund der Meldung des Arbeitgebers bereits vor. Man muss lediglich erklären, dass die elektronischen Daten mit den tatsächlichen Daten übereinstimmen. Bei der elektronischen Steuererklärung gilt das noch nicht, soll aber dieses Jahr kommen.

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Manche arbeiten viel und verdienen als Werkstudent ziemlich gut. Was ist, wenn man im Jahr über den Grundfreibetrag kommt?

Wenn ich mehr verdiene, dann kann und sollte ich meine Studienkosten und andere Ausgaben als Sonderausgaben angeben. Und auch dann kann es ziemlich einfach sein: Es gibt eine sogenannte Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro, die nicht belegt werden muss und die ich von meinen Einkünften abziehen kann, wenn ich keine höheren Werbungskosten habe. Dazu kommen Sonderausgaben: Versicherungskosten – Haftpflicht- und Krankenversicherung zum Beispiel –, Spenden und Mitgliedsbeiträge, meine Studienkosten. Die gelten zwar in der Erstausbildung nicht als Werbungskosten, aber eben als Sonderausgaben. Wichtig ist vielleicht auch noch: Sobald man dann mit der Differenz Einnahmen-Sonderausgaben unter dem Grundfreibetrag ist, kann man das Rechnen eigentlich schon aufhören. Denn dann bekommt man seine Steuern komplett zurück.

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Viele kommen schon ins Schwitzen, wenn sie das Wort „Steuererklärung“ nur hören. Wann macht es denn Sinn, sich Hilfe zu suchen?

Da bin ich jetzt ganz fair: Wenn es um den Studenten oder die Studentin geht, der oder die jetzt einfach gejobbt hat, ein paar Tausend Euro verdient hat und diese mit besagter „08/15-Steuererklärung“ zurückbekommt, dann ist das ohne Hilfe machbar. Bei denen, die vorweggenommene Werbungskosten haben und die jetzt in den Beruf gehen, bei denen kann es Sinn machen, zur Steuerberatung oder zum Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Generell ist es so: Bevor man sich unsicher ist oder ganz viel freie Zeit investiert, sollte man überlegen, ob man die Arbeit abgeben will und sich Hilfe sucht.

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