Zehn Euro im Monat vom Staat, aber nicht für alle Kinder
Zehn Euro im Monat sind wenig Geld, trotzdem wird im Bundestag seit der ersten Lesung Ende September darüber gestritten. Am Freitag, 16. Oktober, soll das Parlament in zweiter und dritter Lesung über die Frühstartrente abstimmen.
Was der Staat zahlt
Nach dem Regierungsentwurf (Drucksache 21/7864) zahlt der Staat 10 Euro pro Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren. Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der Sechsjährigen dazu. Über zwölf Jahre sind das bis zu 1.440 Euro Prämien, ohne Erträge und ohne eigene Einzahlungen (eigene Rechnung auf Basis der Gesetzesangaben). Die Kosten für den Bundeshaushalt liegen laut Entwurf bei 198 Millionen Euro im Jahr 2027 und bei 411 Millionen Euro im Jahr 2030.
Wohin das Geld fließt
Eltern können für ihr Kind ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter eröffnen. Wer das nicht tut, dessen zehn Euro fließen in ein Sondervermögen des Bundes, das zum 1. Januar 2028 starten und gemeinsam am Kapitalmarkt angelegt werden soll. Die Bundesbank übernimmt die Anlage, sagen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der SPD-Abgeordnete Michael Thews laut Bundestag. Private Einzahlungen sind bis zu 6.840 Euro im Jahr erlaubt, ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr, die Erträge bleiben bis dahin steuerfrei.
Kurz vor der Abstimmung liegen laut Table.Briefings (13. Oktober) neun Änderungsanträge vor. Dazu gehört, dass auf die staatlichen zehn Euro und ihre Erträge keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen sollen. Schon der Entwurf verbietet solche Kosten bis zum 18. Geburtstag. Im kollektiven Anlagevermögen soll das Geld zu 100 Prozent in Aktien fließen, und die Mittel sollen ausschließlich im Interesse der Kinder angelegt werden.
Wer profitiert, wer nicht
Profitieren sollen Kinder ab Jahrgang 2020. Ältere Kinder können zwar einen Vertrag abschließen, bekommen aber keine staatliche Förderung. Die Grünen nennen das ungerecht, die Deutsche Kreditwirtschaft und der Versicherungsverband GDV forderten in der Anhörung am 5. Oktober, die Förderung auszuweiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Grenze für Zuzahlungen von 6.840 Euro für zu hoch, weil sie Vermögensungleichheit verstärken könne.
Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt von Rendite, Laufzeit und eigenen Einzahlungen ab, ein Ergebnis verspricht das Gesetz nicht. Klingbeil nannte in der ersten Lesung ein Beispiel: Mit Beiträgen von Eltern und Großeltern von 20 Euro im Monat könnten bis zur Rente 160.000 Euro entstehen, davon 53.000 Euro aus der Staatsförderung. Die Annahmen dahinter nennt der Bericht des Bundestags nicht, das Beispiel ist deshalb keine Prognose und keine Anlageempfehlung.
Worüber gestritten wird
Union und SPD verteidigen das Vorhaben: Klingbeil bezeichnet es als digitales Familiensparbuch, der CDU/CSU-Abgeordnete Mathias Middelberg als Meilenstein. Die AfD hält den Sockelbetrag von zehn Euro für völlig unzureichend, die Grünen finden die Idee gut, aber schlecht umgesetzt. Die Linke spricht von privater Kundenakquise auf Staatskosten und fordert eine Finanzbildung, die frei von den Interessen der Finanzwirtschaft ist.
Unter den Sachverständigen nennt Ulrike Malmendier (University of California, Berkeley) die Frühstartrente einen innovativen Schritt zur Finanzbildung, kritisiert aber den Bürokratieaufwand und wünscht sich eine Konzentration auf global gestreute Aktienanlagen. Anja Bonfig (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd) sagt, Produktinformationen seien keine Finanzbildung. Die Finanzbranche begrüßt das Vorhaben, kritisiert aber das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten, der Fondsverband BVI warnt vor erschwertem Zugang zu Beratung.
Was offen bleibt
Ob das Gesetz am Freitag unverändert beschlossen wird, steht erst nach der Abstimmung fest, der Ablaufplan des Bundestags führt es als Tagesordnungspunkt 32. Offen lässt der Bericht des Bundestags auch, wie der Start mit dem erst 2028 gegründeten Sondervermögen zusammenhängt. Die Eckpunkte der Bundesregierung vom Dezember 2025 sahen einen rückwirkenden Start zum 1. Januar 2026 vor, im Entwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
