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Mord 2.0: Wenn dein Lautsprecher mitbekommt, dass du gerade jemanden ermordet hast

„Alexa“ hört mit…

 

Um sofort auf einen Befehl reagieren zu können, belauscht „Alexa“ ununterbrochen, was im Raum gesagt wird. Genau das sehen Datenschützer aber kritisch: denn Amazon nimmt das Gesprochene auf, das wird dann an eine Cloud gesendet, wo der Inhalt verarbeitet wird. Wo genau der Server aber steht, ist unklar; das heißt, es können andere Datenschutzgesetze als in Deutschland herrschen. Auch kann man sich nicht sicher sein, ob Amazon die Daten nach einiger Zeit auch wirklich löscht.

 

… und wird so zur „Mordzeugin“

 

Im Fall von Collins könnte genau dieser Kritikpunkt jetzt helfen, den Todesfall aufzuklären. Amazon möchte die Gespräche aber nicht herausgeben. In Amerika gibt es ein Gesetz, dass ein privates Gespräch zwischen zwei Personen besonders schützt. Amazon argumentiert jetzt, dass es sich bei der Kommunikation zwischen einem Nutzer und „Alexa“ um ein Gespräch von Amazon mit dem Kunden handelt. Amazon will sich selbst sozusagen als eine Person in einem Gespräch sehen.

Wäre das der Fall, werden die Aufnahmen nicht an die Polizei weitergegeben; auch wenn man mit Sicherheit weiß, dass die Daten zur Aufklärung des Todesfalls führen würden. Allerdings ist nicht so ganz klar, ob es sich nun um ein privates Gespräch handelt oder nicht. Die Rechtslage ist noch nicht auf solche Technologien eingestellt. Es muss erst überlegt werden, wie man in einem solchen Fall vorgehen kann. Und solange man sich darüber noch nicht geeinigt hat, ist „Alexa“ die einzige, die weiß, was passiert ist.

 

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Bildquelle: Titelbild: Eric Nopanen/Unsplash unter cc0 Lizenz; Crosa/Flickr unter cc by 2.0 Lizenz