Business als Influencer: Das Wichtigste über Steuern und Finanzen

Influencen gilt längst nicht mehr als ein exotisches Berufsbild. Ganz im Gegenteil: Immer mehr junge Menschen hegen den Traum, von Fans umgarnt und von Unternehmen mit gratis Reisen oder Artikeln bezirzt zu werden. Doch gehen Influencer-Anwärter diesem Traum nach, geraten sie nicht selten ins Visier der Finanzbehörden. Insbesondere dann, wenn sie infolge steigender Followerzahlen die ersten Einkünfte durch Kooperationen mit Unternehmen erzielen. Dann ist nicht mehr von einem normalen Hobby die Rede, sondern von einer beruflichen Tätigkeit mit einer klaren Gewinnabsicht. Influencer werden somit zu Gewerbetreibenden. Und wie jeder Gewerbetreibende, stehen auch sie in der Pflicht, ihre Einnahmen zu versteuern.

Denn zeigen Influencer ihre Einkünfte nicht ordnungsgemäß an, oder vernachlässigen sie ihre steuerlichen Pflichten, drohen Steuernachzahlungen oder gar Bußgelder. Schlimmstenfalls wird ihnen der Gewerbebetrieb verwehrt oder gegen sie sogar wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

Wir haben für dich die wichtigsten Steuerregeln zusammengefasst, mit denen du immer auf der sicheren Seite bist.

Womit verdienen Influencer ihr Geld überhaupt?

Um die Einkommensquelle von Influencern aufzuschlüsseln, werfen wir einen Blick auf ihr Metier. Im Kern besteht dieses in der Regel darin, Videos, Fotos oder Texte auf verschiedenen Social-Media-Plattformen, wie Instagram, Youtube oder TikTok zu teilen. In der Anfangszeit lassen die meisten Influencer ihrer Kreativität freien Lauf, um Einblicke in persönliche Meinungen oder Empfehlungen zu geben. Letztere können jedoch mit steigender Followerzahl stärker von Gewinnabsichten beeinflusst sein. Denn mit einer hohen medialen Reichweite wecken Influencer auch das Interesse von Unternehmen. Diese sehen darin eine besonders einträgliche Marketingstrategie, über Influencer ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben, da sie relevante Zielgruppen auf einer persönlichen Ebene erreichen. Zudem können Influencer auch Gewinne mit Affiliate-Marketing einstreichen. Dabei werben sie beispielsweise mit Rabattcodes für Produkte, die sie auf ihrem Account mit einem Shop verlinken. Lösen Käufer diesen ein, erhalten Influencer unmittelbar eine Provision.

Was muss versteuert werden?

Doch nicht nur Geldbeträge, sondern auch Zuwendungen in Form von kostenlosen Artikeln, Einladungen oder Hotelübernachtungen gelten nach deutschem Steuerrecht als steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Diese müssen mit dem für sie üblichen Verkaufspreis versteuert werden. Kannst du diesen in einem Onlineshop oder Einzelhandel nicht genau ermitteln, musst du den Abgabepreis schätzen. Eine Ausnahme bilden Schenkungen oder Verlosungen gratis erhaltener Produkte oder geringwertige Warenproben unter 10 Euro. Die Steuerpflicht entfällt auch, wenn du die Waren an die Unternehmen zurücksendest oder diese bereits von den Werbepartnern pauschal versteuert wurden – vorausgesetzt der Gesamtwert in einem Jahr übersteigt nicht 10.000 Euro.

Welche Steuern werden fällig?

Influencer müssen dabei möglicherweise Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen, wenn die entsprechenden Freibeträge überschritten werden.

Die Einkommensteuer wird fällig, sobald du Einnahmen erwirtschaftest, die abzüglich absetzbarer Beträge über dem Grundfreibetrag von 9.744 Euro liegen. Übst du die Tätigkeit nebenberuflich aus, liegt der Freibetrag bei 410 Euro, wobei erst ab einem Betrag von 820 Euro Steuern in voller Höhe anfallen.

Die Gewerbesteuer musst du bei einem Gewinn von 24.500 Euro erklären, wobei die genaue Höhe vom Steuersatz der jeweiligen Gemeinde abhängig ist. In der Regel geht das Finanzamt von Einkünften aus einer gewerblichen Tätigkeit aus, die hauptsächlich durch Produktplatzierungen oder gesponserte Beiträge erzielt werden. Schaffst du es jedoch, das Finanzamt von einer freiberuflichen Tätigkeit zu überzeugen, da etwa ein erzieherischer, journalistischer oder künstlerischer Aspekt in deinem Kanal überwiegt, kannst du dich auch von der Gewerbesteuer befreien.

Ab Überschreiten der Grenze von 22.000 Euro wird ab dem Folgejahr die Umsatzsteuer fällig. Es sei denn du machst einen Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung. Ist dies der Fall, bietest du Leistungen ohne Umsatzsteuer an. Daher bist du nicht verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Allerdings kannst du dann für selbst empfangene Leistungen keine Vorsteuer mehr geltend machen.

Influencen: So bleibst du steuerlich auf der sicheren Seite

Hast du das Gewerbe beim Gewerbeamt deines Wohnsitzes gegen eine einmalige Gebühr angemeldet, füllst du im zweiten Schritt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ elektronisch unter „Mein Elster“ aus. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit oder der Eröffnung des Gewerbes beim Finanzamt vorliegen. Steht die erste Steuererklärung an, füllst du zusätzlich zum Hauptvordruck die Anlage G aus. Darin wird der Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung in der Anlage EÜR ermittelt. Hierbei stellst du Einnahmen und Ausgaben gegenüber. So sind beispielsweise Beiträge für eine private Krankenversicherung als Sonderausgaben zum Teil steuerlich absetzbar. Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, solltest du diese immer in einer Excel-Tabelle aufgestellt und jederzeit auf Nachfrage des Finanzamtes parat haben. Erst wenn der Gewinn höher als die Freigrenze ist, fallen Gewerbesteuern an.

Gut zu wissen: Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei der Einkommenssteuer angerechnet, wodurch letztere gegebenenfalls niedriger ausfällt.

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