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Kfz-Versicherung noch nach dem Stichtag wechseln? So funktioniert’s!

Um eine Kfz-Versicherung ordentlich zu kündigen, muss das entsprechende Schreiben bis zum 30.11. eines jeden Jahres eingehen. Wer diesen Stichtag verpasst hat, sollte sich aber nicht allzu sehr ärgern. Denn ein Sonderkündigungsrecht verhilft häufig früher zu einem Ausstieg – und kann viel Geld sparen.

Tarife zur Kfz-Versicherung: Deutliche Unterschiede bei der Prämienhöhe

Außerdem kann sich ein Wechsel der Versicherung lohnen: Die Tarife differieren teilweise deutlich, obwohl die Leistungen in aller Regel identisch sind. Insbesondere bei der Haftpflicht sind die Unterschiede gering, weil die Deckungssummen ohnehin vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Die große Preisspanne entsteht zumeist, indem das Risiko von den Versicherungsgesellschaften durchaus verschieden bewertet wird. Je nach Rabattstaffel werden bei einigen Versicherungen junge Fahrer vergleichsweise günstig eingestuft; bei anderen Gesellschaften können dagegen Versicherte mit hoher Schadensfreiheitsklasse sparen. Außerdem wurden kürzlich die sogenannten Unisextarife eingeführt, bei denen laut Gesetz für Männer und Frauen keine Unterschiede in der Tarifgestaltung bestehen dürfen. Bisher war es so, dass Männer wegen der höheren Schadenshäufigkeit auch einen gewissen Zuschlag bei der Kfz-Versicherung bezahlen mussten. Ein neuer Vertrag könnte für sie deshalb günstiger ausfallen, wogegen Frauen etwas mehr zahlen müssen. Um eine Übersicht zu bekommen, helfen Vergleichsrechner im Internet: Nach der Eingabe der wichtigsten Parameter wie Schadensfreiheits-, Kasko- und Regionalklasse werden die günstigsten Tarife ermittelt.

Vollkasko nicht immer notwendig

Darüber hinaus bietet ein Wechsel auch die Chance, die Leistungen der Versicherung anzupassen. Um die Beiträge zu senken, können Sie zum Beispiel die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens erhöhen. Alternativ ist auch ein Wechsel von der Voll- zur Teilkasko möglich. Die Prämien reduzieren sich dabei erheblich; ein Totalverlust bei Diebstahl wird aber trotzdem von der Versicherung übernommen. Ein solcher Wechsel erscheint sinnvoll, wenn das Auto schon einige Jahre alt ist und entsprechend an Wert verloren hat.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Auch außerhalb der ordentlichen Kündigungsfrist ist ein Wechsel möglich, sofern die Versicherung die Beiträge erhöht. Der Versicherte kann innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Tarifanpassung die Police kündigen. Ist dieser Zeitraum verstrichen, gilt die Änderung als akzeptiert. Auch bei der Regulierung eines selbst verschuldeten Schadens kommt es zu einer Erhöhung der Beiträge, weil in der Regel eine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt – und auch in diesem Fall ist eine Kündigung innerhalb der vierwöchigen Frist möglich (Vgl. AllSecur).

Wichtig ist aber, dass die Kündigung schriftlich verschickt wird. Aus Sicherheitsgründen ist dabei ein Einschreiben mit persönlicher Übergabe zu empfehlen. Damit wird der Versicherung die Möglichkeit genommen, den Eingang der Kündigung abzustreiten und eine Auflösung der Police zu verweigern. Ein Faxversand ist ebenso möglich; der Sendebericht weißt dabei nach, dass die Kündigung auch tatsächlich abgeschickt wurde. Wichtig ist aber, dass man sich auch auf die Beitragserhöhung bezieht. Wird ohne Angabe eines Grundes gekündigt, wird ein Austritt außerhalb des Versicherungsjahres nicht akzeptiert.