Berlin am Rande der Legalität – Der laxe Umgang mit Gesetzen

Mit seinem lässigen Image kokettiert die deutsche Hauptstadt zuweilen sogar. Wer hier lebt, fühlt sich dabei manchmal einfach etwas weniger eingeschränkt als anderswo in der Republik. Doch dies hat auch seine Schattenseiten. Denn was für den einen ein Stück mehr Freiheit bedeutet, geht oft zu Lasten von anderen. Damit das Zusammenleben funktioniert, sorgen Gesetze für verbindliche Standards. Nicht immer werden diese jedoch ausreichend durchgesetzt. Für neue gesellschaftliche Entwicklungen sind oftmals auch neue Regelungen notwendig. Bis die Regierung handelt, vergeht dabei nicht selten eine lange Zeit

 

Easy Going auch in der Politik?

 

Dass die Politik bei wichtigen aktuellen gesellschaftlichen Strömungen hinterherhinkt ist nicht unbedingt ein Problem, das sich auf die Hauptstadt beschränkt. Dabei sinkt das Vertrauen der Berliner Bürger in ihre Regierung zunehmend. Zu Beginn des Jahres glaubten laut einer Forsa-Umfrage rund 51 Prozent nicht mehr daran, dass die neue Koalition in der Stadt für Verbesserungen sorgen wird. Dabei trauen dem Rot-Rot-Grünen Bündnis nur noch 68 Prozent zu, eine Wende einzuläuten. Im vergangenen Oktober waren es noch 85 Prozent.

Dieser Verdruss hat seinen Ursprung unter anderem in der Tatsache, dass sich die Bürger in manchen Bereichen allein gelassen fühlen. In einem Interview des WDR wurde Politikwissenschaftler Andreas Schäfer von der Humboldt-Universität in Berlin zu diesem Thema befragt: „Politik kann nicht nach den gleichen Kriterien beurteilt werden wie zum Beispiel die Wirtschaft“, sagt Schäfer. Da „am besten alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen teilhaben können am politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess“, ist auch entsprechend viel Zeit notwendig.

In Berlin dauert dieser Verlauf dabei nicht länger als anderswo. Ein Transparenzgesetz soll in Zukunft dabei helfen, die Verwaltung moderner und auch schneller zu machen. So könnten neben mehr Transparenz im Umgang mit gesellschaftsrelevanten Vorgängen auch andere Prozesse in der Landesregierung beschleunigt werden.

Gestiegene Anforderungen und neue Herausforderungen

 

Hinzu kommt, dass gesellschaftliche Themen zunehmend komplexer werden. Durch die Zugehörigkeit zur Europäischen Union müssen neben den Deutschen Gesetzen auch europäische Richtlinien berücksichtigt werden. Außerdem werden die Herausforderungen für die aktuelle Regierung nicht geringer. Die demographischen Entwicklungen sorgen für noch mehr Wohnungsknappheit, die Energiewende gestaltet sich schwieriger als gedacht und die Bürger fühlen sich zunehmend durch den weltweit präsenten Terror bedroht.

 

Berlin zeigt sich dabei von zwei verschiedenen Seiten. Einerseits kämpft die Stadt mit Altlasten. Die Infrastruktur ist den zukünftigen Anforderungen kaum gewachsen, im Bildungswesen herrscht seit Jahren Investitionsstau und nicht nur bei den Verwaltungsbehörden ist einfach zu wenig Personal vorhanden. Auf der anderen Seite gilt die Stadt als boomendes Wirtschaftszentrum mit kreativen Antworten bei der Schaffung neuer Jobs oder Geschäftsmodelle. Oftmals dank unbürokratischer Abläufe fällt es hier leichter, Fuß zu fassen oder sich irgendwie durchzuschlagen.

Viele sehen einen positiven Aspekt vor allem für die Entwicklung der Kultur. In kaum einer anderen Stadt haben die Menschen so viele Freiräume sich zu entfalten. Dies schafft Möglichkeiten, Lebensformen oder kulturelle Strömungen auch abseits des Mainstreams entstehen zu lassen.

 

Gesetze müssen auch durchgesetzt werden

 

Dennoch sieht sich der Senat vor allem mit der großen Herausforderung konfrontiert, die Aufgaben von Bezirksämtern und der Senatsverwaltung effektiv zu verteilen und dann auch tatsächlich abzuarbeiten. In vielen Punkten sind vor allem strukturelle Probleme für das langsame Voranschreiten verantwortlich. Hinzu kommt, dass der Staat nicht nur in Berlin über rares Personal verfügt, um die bestehenden Gesetze auch effektiv durchzusetzen. In den vergangenen Jahren mussten zur Eindämmung der Schulden Stellen gestrichen werden. Zudem kommt auf die Stadt eine Pensionierungswelle zu. Der langjährige Personalabbau hat überall im öffentlichen Dienst große Lücken geschlagen. Erst seit 2015 können wieder neue Stellen bewilligt werden. Die Neubesetzung erfolgt zunächst in den Bereichen, in denen sie am dringendsten Bedarf besteht – vor allem in den Bürgerämtern der einzelnen Bezirke.

 

„Die öffentliche Verwaltung wird in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in angemessener Zeit qualitativ und quantitativ erfüllen zu können.“ Koalitionsvertrag der Rot-Rot-Grünen Landesregierung

 

Besonders betroffen sind aber auch Schulen oder die Polizei. Letztere ist durch die Verkleinerung der Bundeswehr zudem mit noch mehr Aufgaben als früher konfrontiert. Die Gewerkschaft hat ermittelt, dass es 2021 in Berlin allein durch die Pensionierungswelle etwa 517 Polizisten weniger geben wird als heute. Nur in Sachsen ist der Personalverlust noch größter (720 Beamte weniger). Hier besteht also dringend Handlungsbedarf, um die Bezirke und ihre Handlungskräfte einsatzfähig zu halten.

Dabei wird in bestimmten Bereichen schnell gehandelt, wenn dringender Bedarf besteht. Jedes Jahr werden zahlreiche neue Gesetze verabschiedet, die eine Besserung versprechen. Nicht immer haben sie jedoch die gewünschte Auswirkung. Einerseits fehlt es an Personal, um die Regelungen durchzusetzen, andererseits ergibt sich als Folge häufig nur eine Verlagerung des Problems.

 

Halblegale Spielecafés trotz Berliner Spielhallengesetz

 

Seit Jahren ist die Zunahme von Spielhallen und Wettbüros in den verschiedenen Kiezen zu einem Problem geworden. Da sich auch Minderjährige von den Spielautomaten angezogen fühlen, war zuletzt beispielsweise über die Einführung von Gesichtsscannern diskutiert worden. Die Berliner Regierung versuchte zudem seit Jahren, die Zahl der einzelnen Läden zu reduzieren. Da oft sogar mehrere Hallen in einer Straße zu finden sind, ist die Konkurrenz nicht nur untereinander groß. Auch die offiziellen Casinos der Stadt haben wegen des großen zusätzlichen Angebots Einbußen hinnehmen müssen.

Dabei liegt das Glücksspielmonopol in Deutschland grundsätzlich beim Staat. Er trägt dafür Sorge, dass der Spielbetrieb in geordneten Bahnen abläuft. Rechtlich gesehen zählen Spielautomaten – oder „Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit“ – jedoch nicht als Glücksspiel. Die Aufstellung in Gastronomiebetrieben und Spielhallen wird durch die Spielverordnung geregelt.

Berlin hat zur Eindämmung der Spielhallen das in diesem Bereich schärfste Gesetz in Deutschland auf den Weg gebracht. 2011 ist es bereits in Kraft getreten und Mitte 2016 ist die fünfjährige Übergangsfrist ausgelaufen. Seitdem hat sich die Anzahl zunehmend verringert. Die Genehmigungen für alle Läden sind erloschen und mussten neu beantragt werden. Dazu haben sich die Betreiber künftig an strenge Regeln zu halten:

(1) Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen: 500 Meter

(2) Mindestabstand von Schulen und anderen Jugendeinrichtungen: 200 Meter

(3) Öffnungsverbot zwischen 3 Uhr nachts und 11 Uhr morgens

(4) Maximal 12 Gewinnspielgeräte pro Spielhalle

(5) Verpflichtende Teilnahme am landesweiten Sperrsystem für Spielsüchtige

Zwischen 50 und 70 Prozent der Hallen müssten demnach inzwischen geschlossen haben. Rund 250 Stück sollen dann in Berlin noch übrigbleiben. Im Sommer 2017 läuft auch die letzte Frist für die Betreiber aus. Was jedoch weiterhin ein Problem bleibt, sind die Wettbüros. Für sie gelten zwar ebenfalls die Regelungen was die Abstände der Läden betrifft, allerdings dürfen sie nicht grundsätzlich geschlossen werden.

Auch die sogenannten Café-Casinos fallen aus dem gesetzlichen Rahmen. Die Rechtslage ist hier zwischen Bund und Ländern nicht eindeutig geregelt und voller Widersprüche. Nicht nur Stefan Evers, der stellvertretende CDU-Fraktionschef beklagt „die Unfähigkeit der Länder, eine funktionierende und mit europäischen Vorgaben vereinbare Regulierung festzulegen“. Betreiber, die ihren bisherigen Laden schließen mussten finden in solchen Geschäftsmodellen eine passende Alternative. Auch wenn hier nur noch maximal zwei Automaten pro Lokal aufgestellt werden dürfen. Insgesamt wird die Zahl der Spielautomaten außerhalb der einschlägigen Etablissements weiter zunehmen. Standen in den Berliner Gastronomiebetrieben 2007 noch etwa 5.500 solcher Geräte, waren es 2015 bereits rund 6.600.

 

Zweckentfremdungsverbot bringt kaum Entspannung auf dem Wohnungsmarkt

 

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt bleibt prekär. Bereits in den 20er Jahren existierte in Berlin eine Wohnungsluxussteuer. Analog gibt es heute die Zweitwohnungssteuer, die hier 1997 eingeführt wurde. Dennoch ist es für viele Hauseigentümer ein lukratives Geschäft, Wohnraum auf Zeit an Besucher und Touristen zu vermitteln, statt langfristige Mieter dort einzuquartieren.

Mit dem neuen Zweckentfremdungsverbot sollte diesem Treiben ein Ende gesetzt werden. Zu viele Menschen suchen nach Wohnmöglichkeiten, während gleichzeitig reihenweise Appartements leer stehen, weil sie zeitweise als Ferienwohnung genutzt werden. Seit Mai 2016 sind diese Räumlichkeiten nun illegal, solange keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. In der Regel wird diese jedoch kaum erteilt. Bei Nichtachtung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Als Folge kündigten die verschiedenen Vermittlungsplattformen von Ferienappartements wie Wimdu oder Airbnb zahlreichen Vermietern in Berlin. Der Anteil der kommerziell angebotenen Wohnungen hat sich kurz vor Einführung des Verbots bei Airbnb von etwa 19.000 auf rund 11.000 verringert. In der Zwischenzeit sind aber wieder mehr Wohnungen verzeichnet. Im Oktober 2016 waren es wieder knapp 12.400 Angebote, so die Recherchen des Studio Karat.

Zahlreiche Eigentümer haben gegen das Gesetz geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hat Anfang April bekanntgegeben, dass das Verbot nun vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden soll. Doch wie sehen die Auswirkungen des Zweckentfremdungsgesetzes bis jetzt unter dem Strich aus? Eine Analyse der FH Potsdam ergab, dass der bei Airbnb angebotene Berliner Wohnraum nur etwa 0,4 Prozent aller Wohnungen in der Hauptstadt betrifft.

 

Die Zweckentfremdung muss konsequenter verfolgt werden. Dafür braucht es aber auch eine gesicherte Rechtsprechung und mehr Personal bei den Bezirken“ Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins

 

Insgesamt dauert vor allem die Bearbeitung von Hinweisen auf illegale Vermietung viel zu lang. Teilweise stammen die Hinweise von Denunzianten, teilweise sind sie einfach nicht ausreichend. Etwa 3.000 Meldungen sind bislang eingegangen und über 2.000 Verfahren eingeleitet worden. Auch hier geht die Umsetzung nur schleppend voran. Insgesamt wurden bisher nur etwa 65 Bußgelder verhängt. Klagen der Vermieter sorgen zusätzlich für Verzögerungen.  Solange die Gesetzeslage jedoch nicht endgültig geklärt ist, wird sich die Sache auch nicht beschleunigen lassen.

Immer noch gibt es zahlreiche Hauseigentümer, die – unbehelligt von Strafen – weitermachen wie bisher. Etwa 4.500 Objekte sind seit letztem Jahr auf den freien Wohnungsmarkt zurückgeführt worden. Angesichts der angespannten Lage ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn auch die unterschiedlichen Bauprojekte der Stadt können mit der weiter steigenden Nachfrage nach Wohnraum nur unzureichend mithalten.

 

Raser-Szene ignoriert Verschärfungen der Strafen

 

Auch nachdem zwei Raser in Berlin erstmals wegen Mordes verurteilt wurden, zeigt dies in der Szene wenig Wirkung. Bisher zählt die Teilnahme an einem illegalen Autorennen immer noch lediglich als Ordnungswidrigkeit. Erst wenn dabei Menschen zu Schaden oder auch zu Tode kommen, können härtere Strafen verhängt werden.

Ein Gesetzesentwurf ist auf dem Weg, der künftig aus der Ordnungswidrigkeit einen Straftatbestand machen soll. Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen bereits zugestimmt. Nun fehlt noch die Entscheidung des Bundestages. Nur wenige Wochen nach dem Urteil hat es auf dem Ku’damm jedoch erneut gekracht. Auch hier war stark überhöhte Geschwindigkeit der Grund. Nach dem tödlichen Unfall ein Jahr zuvor hatte sich die Tuningszene erst nach Tagen und dem Engagement einzelner zu einer Mahnwache erweichen lassen, um sich von der Tat und den Beweggründen zu distanzieren.

Die Schweizer Verkehrspsychologin Jaqueline Bächli-Biétry, die auch einen der Verurteilten des Raserprozesses begutachtet hat, zeichnet ein erschreckendes Bild der typischen Teilnehmer an illegalen Autorennen. Meist wird versucht ein geringes Selbstwertgefühl durch die schnellen Autos auszugleichen. Und oftmals unterliegen sie einer gnadenlosen Selbstüberschätzung ihrer fahrerischen Fähigkeiten. Im Gegensatz zur Schweiz sind ihrer Meinung nach die Strafen in Deutschland viel zu gering. „Wenn keine Sanktionen auf Straftaten im Straßenverkehr erfolgten, verstärke das das Fehlverhalten“, so die Psychologin. 17 Verkehrsordnungswidrigkeiten und vier Eintragungen im Bundeszentralregister hatte der verurteilte Raser zuvor schon angesammelt.

Das Bundesverkehrsministerium fordert indes verstärkte Polizeikontrollen, um die Raserszene in die Grenzen zu weisen. Der Gesetzesverschärfung steht das Ministerium noch skeptisch gegenüber. Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) hegt Zweifel an der Wirkung härterer Strafen durch die Änderung. Kontrollen würden seiner Meinung nach eine größere Abschreckung darstellen. Solange die Justiz jedoch nur weiter Ordnungswidrigkeiten verhängen kann, wird sich wohl am Ku’damm auf Dauer nichts ändern.

 

Unzureichende Regelungen in allen gesellschaftlichen Bereichen

 

Die Nichtbeachtung von Gesetzen zieht sich durch die verschiedensten Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Oftmals sind Gesetze nicht eindeutig formuliert und erlauben so einen gewissen Deutungsspielraum. Aber auch die Einstellung der Berliner Bürger zu den bestehenden Regelungen ist nicht selten zweifelhaft. Der eigene Vorteil wird hier oft über das Gemeinwohl gestellt.

Berlin hat ein Sperrmüllproblem

 

Für viele ist der lockere Umgang mit der Entsorgung von Sperrmüll ein großes Ärgernis. In der Hauptstadt gibt es keinen kostenlosen Abholservice, wie dies in anderen Kommunen Deutschlands der Fall ist. Ausgediente Einrichtungsgegenstände müssen bei den Recyclinghöfen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) entsorgt werden. Doch viele scheuen die Mühen, die beispielsweise der Transport mit sich bringt. 2016 hat die Stadt eine eigene App dazu gestartet. Über das „Ordnungsamt Online“ können illegale Müllablagerungen direkt an die Behörde gemeldet werden – mit durchschlagendem Erfolg. Die Hinweise nahmen daraufhin stark zu. In acht Bezirken wurden 2015 etwa 7.250 Sperrmüllablagerungen gemeldet. Ein Jahr später lag die Zahl bei fast 27.000.

 

Menschen, die ihren Müll illegal entsorgen, verhalten sich doppelt rücksichtslos: Zum einen verschmutzen sie die Umwelt, zum anderen bürden sie der Allgemeinheit hohe Kosten auf.“ Sebastian Harnisch, Sprecher der Berliner Stadtreinigungsbetriebe

Diese Tatsache zeigt eine absurde Situation. Die Bürger fühlen sich in ihrem Kiez unwohl, dessen Straßenbild von Sperrmüll an allen Ecken geprägt ist. Wirklich ändern tut sich die Lage allerdings nicht. Die Stadt kostet die Beseitigung des wilden Sperrmülls eine Menge Geld. „Jährlich müssen wir im Stadtgebiet im Schnitt 24.000 Kubikmeter illegal abgeladenen Müll wegräumen“, so der Sprecher der BSR Sebastian Harnisch. Etwa vier Millionen Euro musste die Stadtkasse dafür in den letzten beiden Jahren jeweils ausgeben. Diejenigen, die ihren Unrat illegal an den Straßenecken abladen, wälzen die Kosten somit auf die Allgemeinheit ab. Maßnahmen der Stadt, das Problem einzudämmen, blieben bislang ohne Wirkung. Täter sind in der Regel nicht auszumachen und so bleibt das unsoziale Verhalten meist ohne Konsequenzen.

 

Hobbypiloten und ihre Drohnen

 

Weniger die Rücksichtslosigkeit als vielmehr eine unklare Gesetzeslage macht das Steuern von Drohnen in Berlins Himmel zu einer heiklen Angelegenheit. Die ferngesteuerten Flugapparate erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Multicopter werden sie auch oft genannt. Das Problem für die Hobbypiloten: Wo genau die Drohnen in die Luft gehen dürfen ist vielen nämlich unklar. Fakt ist, dass verschiedene Gebiete der Hauptstadt als Flugverbotszonen deklariert sind. Hier dürfen die Multicopter nicht steigen. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen. Es kann aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Was die Gesetzeslage für private Piloten so undurchsichtig macht, ist die Unmenge an unterschiedlichen Regelungen. Verboten sind beispielsweise Flüge über Krankenhäusern, Privatgrundstücken, Kraftwerken oder Menschenmengen. Hinzu kommen Mindestabstände, die zu den Flughäfen eingehalten werden müssen. Zwei Flugverbotszonen – im Bereich des Regierungsviertels und über dem Helmholtz-Zentrum am Wannsee – sollen auch beachtet werden.

Wer auf dem Tempelhofer Feld sein Fluggerät steigen lassen will, wird von den Parkwächtern oft an den westlichen Rand verwiesen. Beim Überprüfen auf der Karte zeigt sich, dass dieser Bereich allerdings in der Flugverbotszone des Reichtags liegt. Eine Karte, die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) veröffentlicht wurde, weist einen großen Maßstab auf und ist als Anhaltspunkt nur bedingt geeignet. Im April 2017 ist eine neue, bundesweit geltende Verordnung zum Betrieb der unbemannten Fluggeräte in Kraft getreten (Drohen-VO). Bleibt abzuwarten, ob sich die privaten Mulitcopter-Piloten zukünftig besser informieren und an die Regelungen halten werden.

Fahrdienst Uber versucht sein Glück ein zweites Mal in Deutschland

 

Der international erfolgreiche Fahrdienst uber, der als große Konkurrenz für die Taxibetriebe gilt, ist bereits einmal am Markteinstieg in Deutschland gescheitert. 2014 war der Konzern hier mit Fahrern ohne Taxischein in das Chauffeurgeschäft gestartet. Allerdings wurde der Fahrdienst vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestoppt. Die Art, wie das Unternehmen dabei seine gewerbliche Beförderung betreibe, verstoße hierzulande gegen verschiedene Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts, so hieß es damals.

 

Nun vertraute der Firmenchef Travis Kalanick auf die lockere Politik der Hauptstadt und hat einen zweiten Anlauf gestartet. Für das erste Scheitern war vermutlich die aggressive Vorgehensweise des Unternehmens verantwortlich. Innerhalb kürzester Zeit ist der Konzern in über 467 Städte expandiert. Inzwischen hat Kalanick sein Angebot an die geltenden Gesetze angepasst. uberTAXI vermittelt in Berlin Fahrten an reguläre Taxiunternehmen, die Preise entsprechen dabei den offiziellen Tarifen. uberX ist eine zweite Option, über die professionelle Fahrer – diesmal mit passender Lizenz – gefunden werden können. Vor allem das letztere Angebot sei dabei meist günstiger als die eingesessenen Taxibetriebe. Kritiker werfen uber vor, verschiedene Regelungen wie etwa die Rückkehrpflicht zu missachten.

 

Gewinner des illegalen Preiskampfes sind die Fahrgäste, Verlierer hingegen die Taxiunternehmen, die zunehmend mit Einbußen rechnen müssen. Beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) häufen sich mittlerweile die Beschwerden. Dank verstärkter Kontrollen konnten bisher wenigstens mehr schwarze Schafe aus dem Verkehr gezogen werden, die ohne die neu verordneten Taxameter unterwegs waren. Wie sich der Markt für uber weiterentwickeln wird bleibt offen. Solange dem Unternehmen keine Verstöße nachgewiesen werden können, bleibt die Konkurrenz zu den anderen Taxifahrern bestehen.

 

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