Frisch eingezogen in die WG

Die erste eigene Wohnung – so gelingt der Schritt in die Unabhängigkeit

Wer zum ersten Mal in eine eigene Wohnung zieht, hat viel zu organisieren. Das fängt bei der Wohnungssuche an und endet noch lange nicht mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags. Diese Tipps helfen dir weiter.

Die erste eigene Wohnung suchen, finden und besichtigen

Ob klassisch in gedruckten Zeitungen oder online: Du solltest jede Quelle bei der Wohnungssuche berücksichtigen, um so schnell wie möglich eine passende Bleibe zu finden. Überlege dir jedoch vorher, wie deine Wohnung aussehen soll. Möchtest du sie alleine nutzen oder mit dem Partner zusammenziehen beziehungsweise eine WG gründen? Wie soll die Wohnung ausgestattet sein? Wanne oder Dusche, Garage oder einfacher Stellplatz, Dach- oder Erdgeschoss sind nur einige Kriterien, die es zu berücksichtigen gilt. Diese wertvollen Tipps zur Wohnungssuche helfen dir, deine Wunschimmobilie zu finden.
Ohne Besichtigung läuft natürlich nichts: Schließlich möchten die Wohnungsanbieter ihren potenziellen Mieter persönlich kennenlernen und auch du solltest dir ansehen, ob die Wohnung tatsächlich so ist, wie in der Wohnungsanzeige beschrieben. Sieh dir den Zustand der Wohnung genau an und achte auf störende Umgebungsgeräusche.
Um dich von anderen Bewerbern positiv abzugrenzen, solltest du eine Bewerbermappe zum Besichtigungstermin mitnehmen. Diese enthält idealerweise einen Steckbrief, ein Anschreiben, eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft und die letzte Gehaltsabrechnung.

Mietvertrag und Wohnungsübergabe

Hat sich der Vermieter für dich entscheiden und dir einen Vertrag zugeschickt, ist das erst mal ein Grund zur Freude. Diese sollte aber schleunigst wieder dem klaren Verstand weichen, schließlich solltest du den Mietvertrag genau durchlesen.
Bei den umlagefähigen Nebenkosten gilt, dass der Vermieter nur die Nebenkosten abrechnen darf, die er im Mietvertrag festgesetzt hat. Verwendet der Vermieter dabei das Wörtchen „Betriebskosten“ sind damit alle gängigen Nebenkosten gemeint. Sie müssen dann nicht einzeln aufgezählt werden. Etwaige „sonstige“ Nebenkosten muss der Vermieter jedoch einzeln im Vertrag nennen, um sie abrechnen zu dürfen. Die Kündigungsfrist darf bei unbefristeten Mietverträgen nicht mehr als drei Monate betragen.
Ist alles in trockenen Tüchern, erhältst du bei der Wohnungsübergabe die Schlüssel. An diesem Termin solltest du die Wohnung zusammen mit dem Vermieter nochmals auf Mängel prüfen und diese in einem von beiden Parteien unterzeichneten Übergabeprotokoll festhalten. So verhinderst du, dass du zu Unrecht als Verursacher von bereits bestehenden Schäden an der Wohnung verdächtigt wirst.

Umzug und Anmeldung des neuen Wohnsitzes

 

Wenn der Umzugstag näher rückt, kommt unweigerlich die Frage auf: Umzug in Eigenregie oder mit einem Dienstleister? Die meisten jungen Menschen stemmen den Umzug aus eigener Kraft, denn das spart viel Geld. Wer allerdings weit weg oder in eine Obergeschoss-Wohnung ohne Aufzug zieht, ist mit einem Umzugsunternehmen meist besser beraten.
Nach dem Umzug steht auch schon der nächste Punkt auf dem Programm: das Anmelden des neuen Wohnsitzes bei der Meldebehörde. Hierfür haben Mieter zwei Wochen Zeit. Du brauchst für die Anmeldung deinen Personalausweis oder Reisepass und eine Wohnungsgeberbescheinigung, die du vom Vermieter bekommst.

 

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Bildquelle: unsplash/ Sylwia Pietruszka unter CC0 Lizenz