Kleptomanie: Viel mehr als eine Stehlsucht

Wer hat schon einmal etwas aus einem Supermarkt oder einem Restaurant mitgehen lassen? Bestimmt sind das einige unter uns. Aber falls das gelegentliche Mitnehmen von Seife aus Hotelzimmern zu einem krankhaften Zwang wird, spricht man von Kleptomanie. Über diese Krankheit ist nicht viel bekannt, aber es gibt definitiv ein paar Unterschiede zum kriminellen Diebstahl.

Was genau ist Kleptomanie?

Kleptomanie setzt sich aus den griechischen Begriffen „kléptein“ (=stehlen) und „manía“ (=Wut, Wahnsinn) zusammen. Das bedeutet, dass sich die Krankheit im Alltag durch Diebstahl äußert. Betroffene verspüren eine Sehnsucht nach dem daraus resultierenden Nervenkitzel. Sie beschreiben eine innere Anspannung, die sich aufbaut, und der Diebstahl erscheint als einzige Möglichkeit, ein kurzfristiges Hochgefühl zu erlangen, ähnlich wie bei anderen Suchterkrankungen. Tatsächlich wird Kleptomanie eher den Impulskontrollstörungen zugeordnet. Laut der WHO kann man von Kleptomanie sprechen, wenn mindestens zwei Diebstähle ohne erkennbares Motiv für sich selbst oder andere stattfinden. Zudem muss ein intensiver Drang zum Stehlen vorhanden sein, begleitet von einem Gefühl der Spannung vor dem Diebstahl und der Erleichterung danach. Interessanterweise spielt der materielle Wert für Kleptoman*innen keine große Rolle. Das gestohlene Gut wird oft weggeworfen, verschenkt oder zu Hause originalverpackt gelagert.

Wie unterscheidet sich Kleptomanie von Kriminalität?

Kleptomanie ist so gesehen die einzige Zwangsstörung, die von Grund auf strafbar ist. Im Gegensatz zu kriminellen Diebstählen geht es jedoch, wie bereits erwähnt, nicht darum, gestohlene Gegenstände für Geld zu verkaufen oder die eigenen Ausgaben zu minimieren, sondern lediglich um den Kick. Kleptoman*innen haben außerdem ein ausgeprägtes moralisches Bewusstsein, was nicht bei allen Dieb*innen der Fall ist. Kurz nach dem Hochgefühl stellen sich oft Schuldgefühle und Scham ein. Kleptomanie ist zudem sehr selten. Nur etwa fünf Prozent aller (erfassten) Ladendieb*innen leiden an dieser Impulskontrollstörung. Das strafrechtliche Verfahren verläuft jedoch in der Regel nicht wesentlich anders; ein ärztliches Attest für Kleptomanie garantiert keine Schuldunfähigkeit. In den meisten Fällen wird jedoch zumindest eine Therapie verordnet.