Nie wieder draufzahlen! Der sichere Weg zur Flugentschädigung

Jedes Jahr werden Tausende Reisende auf Ihrem Weg in den Urlaub am Flughafen sitzengelassen. Vor allem in der Feriensaison oder während Streikperioden ist es besonders schlimm. Dabei sind Fluggesellschaften verpflichtet, eine Entschädigung bei Flugausfall zu zahlen, wenn sie für den Ausfall verantwortlich war. Das EU-Recht sieht vor, dass Fluggesellschaften zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet sind, wenn keine besonderen Umstände wie schlechtes Wetter oder höhere Gewalt vorliegen.

Was besagt die Fluggasrechteverordnung?

Die Grundlage für die meisten erfolgreichen Entschädigungen ist die Fluggastrechteverordnung 261/2004 der Europäischen Union. Diese besagt, dass Passagiere Anspruch auf eine Rückerstattung oder Umbuchung haben, wenn ihr Flug annulliert oder um mehr als drei Stunden verspätet ist. Fluggesellschaften können auch einen Reisegutschein im Wert von bis zu 600 Euro anbieten. Je nach Art und Länge der Verspätung muss die Fluglinie außerdem auch Hotelübernachtungen und Mahlzeiten anbieten, wenn die Situation es erfordert. So müssen sie beispielsweise auch schon bei Verspätungen unter drei Stunden Snacks und Getränke anbieten.

Die EU Fluggastrechteverordnung

Die EU-Verordnung über Fluggastrechte ist ein Gesetz, das Fluggesellschaften verpflichtet, Passagiere für Reiseverspätungen, Annullierungen und andere Faktoren zu entschädigen. Dieses Gesetz ist seit April 2016 in Kraft und hat viele Fluggesellschaften dazu veranlasst, ihre Richtlinien und Kundendiensttaktiken aus Angst vor einer Geldstrafe zu ändern. Die Verordnung deckt Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung ab, nicht nur bei der Einreise oder Ausreise aus einem Land, sondern auch innerhalb desselben Zielorts. In ihren eigenen Worten legt die Verordnung fest, dass Passagiere in einem angemessenen Rahmen Anspruch auf kostenlose Alternativflüge haben, wenn zwischen dem ursprünglichen Abflug und dem neuen Abflug weniger als 12 Stunden liegen.

So reichen Sie einen Anspruch ein

Passagiere können Ihren Anspruch selbst einreichen. Leider gibt es aber bisher kein einheitliches Verfahren, das die Fluganbieter verpflichtet, eine einfache Beantragung der Entschädigung zu ermöglichen. Spezialisierte Rechtsdienstleister wie Flugrecht.de sind daher wichtige Schnittstellen im Luftverkehrsrecht geworden. Sie vermitteln zwischen Verbrauchern und Reiseunternehmen und erbringen juristische Dienstleistungen für Passagiere, die Opfer von Flugunfällen und Zwischenfällen geworden sind.

Das System des Dienstleisters führt Sie durch den gesamten Prozess von der Einreichung Ihres Antrags bis zur Auszahlung der Entschädigung auf Ihr Bankkonto. Sollte es zu Komplikationen und weiterführender legaler Korrespondenz oder gar einem Verfahren vor Gericht kommen, bietet Flugrecht.de Unterstützung während des gesamten Prozesses.

Guten Chancen mit Legal-Tech

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass ein Onlineservice keine Strafverfolgungsbehörde ist. Sie können aber trotzdem rechtliche Schritte einleiten, wenn sich herausstellen sollte, dass die Fluglinie trotz eines berechtigten Anspruchs nicht zahlt. Wenn der Kunde einen Inkassoauftrag erteilt, übernimmt der Anbieter das komplette Antragsverfahren bis zur vollständigen Bezahlung der Entschädigung. Die Erfolgsquote vor Gericht liegt übrigens bei über 99%.

Wie ist der Ablauf einer Schadensmeldung?

Wer möchte, kann seinen Anspruch in wenigen Minuten und nur mit den Daten auf seinem Boarding Pass überprüfen. Das lohnt sich immer, wenn man von einer Verspätung oder einem Ausfall betroffen war. Dadurch entstehen nämlich keinerlei Kosten und die erste Überprüfung ist immer unverbindlich. Erst, wenn ein Inkassoauftrag vergeben wird, wird eine Provision fällig. Trotzdem besteht für den Kunden nie ein Kostenrisiko.

Foto von Victor Freitas auf Pexels