Sterbehilfe in Deutschland: Wieso neue Gesetzesentwürfe scheitern

Zwei neue Gesetzesentwürfe, um Sterbehilfe in Deutschland zu regeln, haben im Bundestag nicht die Mehrheit erzielt und sind gescheitert. Damit bleibt das Thema eine Grauzone, welches nur unklar im Gesetz verankert ist. Aber wie genau sieht die Gesetzeslage in Deutschland aus und in welchen europäischen Ländern ist Sterbehilfe erlaubt?

Was genau ist Sterbehilfe?

Sterbehilfe bedeutet, dass jemand in den Sterbeprozess einer anderen Person eingreift. Dabei ist es aber wichtig zwischen den verschiedenen Arten zu unterscheiden. Diese sind auch rechtlich unterschiedlich geregelt. Bei der Debatte, Sterbehilfe in Deutschland zu legalisieren, geht es unter anderem um die aktive Sterbehilfe. Das bedeutet, dass eine sterbewillige Person direkt getötet wird, auch Tötung auf Verlangen genannt. Wenn Ärzt*innen also eine tödliche Spritze an den*die Patient*in verabreichen, auch nachdem diese*r darum gebeten hat, fällt das unter aktive Sterbehilfe.

Man spricht von passiver Sterbehilfe, wenn auf Wunsch des Patienten/der Patientin lebenserhaltende Maßnahmen nicht ergriffen, diese reduziert oder beendet werden. Diese Art wird auch Behandlungsabbruch genannt. Dazu kommt es meist, wenn der*die Betroffene unheilbar krank ist und es keine Aussicht auf Besserung gibt.

Unter indirekter Sterbehilfe versteht man Behandlungen, welche auf lange Sicht zu einem früheren Tod führen. Das sind zum Beispiel Medikamente wie Morphium, also ein Schmerzmittel, welches für den Moment den Zustand des*der Betroffenen verbessert, aber auch eine Verkürzung des Lebens bedeutet.

Auch Beihilfe zum Suizid fällt unter Sterbehilfe. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Person Medikamente, die zum Tod führen, für eine*n todkranken Freund*in kauft, welche*r diese dann aber eigenständig einnimmt.

Gesetzeslage in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 entschieden, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht hat, selbstbestimmt zu sterben. Damit wurde das seit 2015 bestehende Gesetz gekippt. Laut der Richter*innen gehört zu einem selbstbestimmtem Leben auch ein selbstbestimmter Tod. Dadurch wurde passive und indirekte Sterbehilfe, sowie Beihilfe zum Suizid straffrei, aber nicht wirklich rechtssicher geregelt. Aktive Sterbehilfe bleibt aber strafbar. Trotzdem ist das Thema Sterbehilfe nicht klar im Gesetz verankert und wird somit als eine Art Grauzone gesehen.

Bei einem Versuch, diesen Donnerstag ein Gesetz zu verabschieden, sind beide Vorschläge im Bundestag gescheitert. Einer der Gesetzesentwürfe von der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Grüne) beinhaltet eine Beratung als Bedingung für Sterbehilfe. Dafür sollte ein bundesweites Beratungsnetz entstehen. Dieses Gesetz würde es für Ärtz*innen grundsätzlich straffrei machen, todwirkende Medikamente zu verschreiben. Der Vorschlag scheiterte mit 375 Nein- gegen 287 Ja-Stimmen (20 Enthaltungen).

Der andere Entwurf von Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) wurde mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen (23 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt. Laut diesem Vorschlag sollten Betroffene sich zweimal mit einem Abstand von drei Monaten bei einem*einer Facharzt*ärztin für eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung vorstellen. Das galt als Voraussetzung für die Suizidbeihilfe, welche allerdings hier auch nur in Ausnahmen straffrei sein sollte.

Beide Vorschläge sollten also das Betäubungsmittelgesetz ändern. Laut diesem ist es Ärzt*innen verboten, todbringende Medikamente zu verabreichen oder verschreiben. Daher suchen viele Menschen in anderen europäischen Ländern nach einem würdevollen Tod. Sterbehilfe bleibt in Deutschland also eine nicht wirklich rechtlich geklärte Grauzone.