Sterbehilfe in Deutschland: Wieso neue Gesetzesentwürfe scheitern

In diesen europäischen Ländern ist aktive Sterbehilfe gesetzlich geregelt

Anders als in Deutschland, Österreich und Finnland gibt es europäische Staaten, die Sterbehilfe, auch aktive, gesetzlich geregelt haben. In den Niederlanden, in der Schweiz, in Luxemburg, Spanien, Belgien und Portugal ist aktive Sterbehilfe legalisiert worden. Dafür gibt es aber strenge Regeln und Kriterien, die erfüllt werden müssen. In den Niederlanden zum Beispiel muss sichergestellt werden, dass ein freiwilliger Todeswunsch nach reiflicher Überlegung geäußert wurde. Außerdem muss ein Arzt/eine Ärztin entscheiden, ob das Leiden des*der Betroffenen unerträglich ist und es keine Aussicht auf Besserung gibt. Der*die Patient*in muss zusätzlich vorher über die Situation aufgeklärt werden. Nach einem gemeinsamen Entschluss von Patient*in und Arzt*Ärztin plus wenn ein weiterer unabhängiger Arzt oder unabhängige Ärztin die gleiche Meinung teilen, ist aktive Sterbehilfe erlaubt. Allerdings nur durch Ärzt*innen, für Privatpersonen ist aktive Sterbehilfe strafbar. Diese Regelung gibt es auch in Luxemburg und Belgien.

In der Schweiz wurde Selbstmord schon Anfang des 20. Jahrhunderts entkriminalisiert, seit 1942 gibt es auch keine Strafe mehr, wenn dabei geholfen wird. Das Land gilt als eines der bekanntesten Beispiele für eine liberale Sterbehilfe-Regelung. Strafbar ist es lediglich, wenn die Selbsttötung aus selbstsüchtigen Gründen unterstützt wird, also beispielsweise um schneller an das Erbe zu gelangen. In unserem Nachbarstaat gilt diese Regelung auch bedingungslos für Ausländer*innen, obwohl der Europäische Gerichtshof schon ein Gesetz forderte, welches den sogenannten „Sterbetourismus“ regulieren sollte. Die Regierung befürchtet aber, damit eine langwierige Praxis einzuschränken, die von einem Großteil der Schweizer*innen befürwortet wird.

Ganz anders sieht das übrigens zum Beispiel in England und Griechenland aus. Hier wird aktive Sterbehilfe vorsätzlichem Mord gleichgesetzt.

Sterbehilfe straffrei machen: Pro und Kontra

Obwohl das im Bundestag nicht so ist, spricht sich ein Großteil der Bevölkerung für Sterbehilfe in Deutschland aus. Es gibt auch Vereine, die ihre Mitglieder auf ihrem Weg begleiten und unterstützen. Ein paar Punkte, die dafür sprechen, aktive Sterbehilfe zu legalisieren, wären zum Beispiel, dass kranken Menschen somit ein würdevoller und möglichst schmerzfreier Tod ermöglicht wird. Wenn sie die Entscheidung getroffen haben, sterben zu wollen, sind eigene Maßnahmen nicht immer sicher und häufig mit Schmerz und Demütigung verbunden. Durch aktive Sterbehilfe könnten sie das vermeiden. Außerdem geht es generell darum, kranke Menschen selbst entscheiden zu lassen, wann sie ihr Leben beenden wollen. Sie quasi „unnötig“ leiden zu lassen, weil aktive Sterbehilfe nicht erlaubt ist, ist einfach nicht fair.

Natürlich ist es nicht ohne Grund ein so kontroverses Thema, es gibt auch Gründe dagegen. Ärzt*innen schwören den „Hippokratischen Eid“, das bedeutet, sie schwören, das Leben auf jeden Fall zu schützen. Das sehen viele als einen Gegensatz zu aktiver Sterbehilfe. Außerdem kommt auch immer wieder das Besorgnis um die Zurechnungsfähigkeit der Patient*innen auf. Man hat Angst, dass der Todeswunsch nur geäußert wird, weil sie nicht mehr bei klarem Verstand sind.

Wichtig ist aber nun erst einmal, dass es generell zu einer fest verankerten Regelung kommt, wenn es um Sterbehilfe geht.

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