Björn Höcke: Angeklagt und Hausdurchsuchung

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Thüringens AfD-Fraktionschef Björn Höcke angeklagt. Worum genau es dabei geht, was ihm vorgeworfen wird und was es mit der Hausdurchsuchung auf sich hat, erklären wir euch hier.

Björn Höcke angeklagt wegen NS-Vokabular

Björn Höcke wird vorgeworfen bei einer Rede NS-Vokabular verwendet zu haben. Konkret wird ihm zur Last gelegt, bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Merseburg, Sachsen-Anhalt, die verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, „Alles für Deutschland„, verwendet zu haben. Das ist nach § 86a StGB in Deutschland verboten. Die Ermittler sind der Ansicht, dass Höcke um die Bedeutung dieses Ausdrucks aus der Zeit des Nationalsozialismus wusste. Höcke war früher Geschichtslehrer, bestritt jedoch über seine Verteidigung die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung. Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen Björn Höcke keine Vorverurteilung darstelle und dass die Unschuldsvermutung gilt.

Die Anklage wurde bereits am 16. Mai 2023 gegen den AfD-Politiker erhoben. Die Ermittlungen wurden wegen des damaligen Grünen-Chefs von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, eingeleitet. Auch die Gruppe Anonymous hat in den vergangenen Monaten Anzeige gegen Höcke erstattet. Höckes Immunität wurde bereits mehrfach aufgehoben, zu einem Prozess kam es in der Vergangenheit jedoch nicht.

Staatsanwaltschaft bestätigt Hausdurchsuchung bei Höcke

Die Staatsanwalt Mühlhausen hat außerdem auch gegen Höckes minderjährigen Sohn Anklage erhoben. Ihm wird unter anderem der unerlaubte Waffenbesitz vorgeworfen. Auslöser dafür waren zwei Nachrichten, die er über Instagram an die Polizei Rheinland-Pfalz schickte. Dort berichtete er, dass er zwei Waffen besäße und postete im Anschluss die entsprechenden Bilder. Deshalb kam es am 28. November 2022 zu der Hausdurchsuchung bei der Familie Höcke in Bornhagen im Landkreis Eichsfeld. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes von Minderjährigen wird keine Information über den Inhalt des Verfahrens preisgegeben. Laut der „Tagesschau“ lehne der Anwalt des minderjährigen Familienmitglieds eine Stellungnahme ab. Bei der Hausdurchsuchung wurde die Waffe gefunden, für die der Minderjährige keinen Waffenschein hat.

Folgendes Video fasst die Entwicklung noch einmal zusammen:

Verwendete Quellen:

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Bild: Olaf Kosinsky, 2016-02-25 Plenum im Thüringer Landtag by Olaf Kosinsky-13, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Bildgröße verändert)