Was ist eigentlich „Click & Collect“?

Wo klappt es mit Click & Collect?

Natürlich hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen, was das Angebot von Click & Collect angeht. Ein Hoch auch den Föderalismus! Während es in den meisten Bundesländern entweder keine dedizierten Gesetze gibt oder es explizit erlaubt ist, während des Lockdowns online bestellte Ware im Laden abzuholen, gibt es einige, in denen es bis vor kurzem noch verboten war, beziehungsweise es noch immer ist:

  • In Bayern dürfen Einzelhändler den Service erst ab dem 11. Januar anbieten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kunden eine FFP2-Maske tragen und in fixen Zeitfenstern zur Warenabholung erscheinen. Damit sollen lange Schlangen vor den Geschäften vermieden werden.
  • Kurz vor Weihnachten untersagte die Landesregierung in Baden-Württemberg die Abholung im Geschäft, um lange Schlangen und Menschenansammlungen in den Innenstädten zu verhindern. Dieses Verbot wird aber ab dem 11. Januar aufgehoben. Ab dann dürfen die Abhol-Stationen der Händler wieder öffnen.
  • Sachsen bleibt somit das einzige Bundesland, in dem ansonsten geschlossene Geschäfte kein Click & Collect anbieten dürfen. Dagegen wehren wollte sich eine Inhaberin von vier Elektronikfachmärkten. Der Antrag auf Erlaubnis der Öffnung von Geschäften mit Click & Collect-System wurde vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht jedoch abgelehnt. Grund hierfür ist, dass der Teillockdown nicht die erwünschte Wirkung entfaltete und der Betrieb von Click & Collect dem Ziel des Freistaats, die Bevölkerung solle ihre Unterkunft möglichst wenig verlassen, zuwider läuft.

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Bildquelle: Pexels; CCO-Lizenz