Wenn das Erbe zum Problem wird: Tipps, damit ein Erbfall nicht eskaliert
Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die meisten Erben mit vielen Emotionen verbunden. Trotz der Trauer sind in vielen Fällen eine Menge Aufgaben zu erledigen. Neben der Beerdigung werden die Erben mit einer Reihe von Fragen konfrontiert. Diese sind nicht immer angenehm. So kann es dazu kommen, dass die Erbengemeinschaft nicht an einem Strang zieht, sondern sich einen erbitterten Kampf liefert. Doch wie lässt sich ein Streit zwischen den Erben am besten vermeiden?
Ruhe bewahren: Das ist im Sterbefall für die Erbengemeinschaft wichtig zu wissen
Kommt es in der Familie zu einem Todesfall, muss sich die Erbengemeinschaft einigen Herausforderungen stellen. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder in einem Altersheim kümmert sich das Pflegepersonal um den Totenschein. Ist der Tod der geliebten Person hingegen in der eigenen Wohnung oder im Haus eingetreten, ist ein Notarzt zu alarmieren, der eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellt. Oft wird der Leichnam einem rechtsmedizinischen Institut überführt, damit eine amtliche Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.
Anschließend kümmern sich die meisten Erben um die Bestattung. Hier gilt vom Sarg über den Grabschmuck an vieles zu denken. Viele Bestattungsunternehmen greifen der Erbengemeinschaft unter die Arme und helfen, den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Das ist wichtig, damit eine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Diese ist anschließend beim Nachlassgericht einzureichen, damit die Erbengemeinschaft weitere Belange wie das anfallende Erbe klären kann.
In der Zwischenzeit kümmern sich die meisten Erben um den Nachlass. Damit hängt mitunter auch das Räumen der Wohnung oder des Hauses zusammen. Das kann sehr emotional sein und den Erben viel Kraft abverlangen. Wer es nicht schafft, diese Arbeit zu bewältigen, wendet sich an eine Rümpelmannschaft für Entrümpelung & Haushaltsauflösung. Das Team nimmt nicht nur eine Entrümpelung vor, sondern arbeitet auch schnell und zuverlässig. Somit kann die Erbengemeinschaft sich um andere wichtige Aufgaben kümmern.
Besteht ein Erbe oder türmen sich Schulden auf? Das sollten Erben beherzigen!
Nicht immer warten auf Erben Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder kunstvolle Gemälde. In vielen Fällen lassen die Hinterbliebenen Schulden zurück. Das kann die Geduld der Erbengemeinschaft strapazieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Erben von einem Schuldenberg bisher nichts ahnten. Treten Erben jedoch das Erbe des Verstorbenen oder der Verstorbenen an, erben sich nicht nur das Hab und Gut, sondern auch sämtliche Verbindlichkeiten.
In diesem Fall ist es hilfreich, sich mit einem Nachlassverwalter auseinanderzusetzen, der sich sämtliche Schulden ansieht. Außerdem können Erben von der Dreimonatseinrede Gebrauch machen. Das ist sehr praktisch, damit sich Erben einen Überblick über sämtliche Vermögensverhältnisse verschaffen können.
Hinweis: In einer Erbengemeinschaft hat jeder Erbe das Recht, bis zur Teilung des Nachlasses seinen Anteil des Nachlasses zu beschränken. Das bedeutet, dass nicht jeder Erbe seinen Erbteil einfordern muss, wenn er nicht möchte. Dafür ist lediglich eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht vorzunehmen.
So gehen Erben einem beginnenden Streit aus dem Wege
Nicht selten sind Beziehungen in einer Erbengemeinschaft aufgrund eines Todesfalls und dem damit verbundenen Erbe auseinandergegangen. Paare trennen sich und Geschwister gehen getrennte Wege – tatsächlich kann der Nachlass eines Verstorbenen die Nerven und Geduld von Erben strapazieren. Das ist bei größeren Vermögensverhältnissen nicht selten der Fall. Die Erben sind sich uneinig, wie das Erbe aufgeteilt werden soll.
Damit die Aufteilung des Erbes mit rechten Dingen zugeht, kann die Erbengemeinschaft zwischen verschiedenen Optionen wählen. Besteht ein Testament, ist genau festgelegt, welche Erben bedacht worden sind und was sie aus dem Nachlass erhalten. Ohne ein Testament greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge. Das bedeutet, dass in erster Linie die Ehepartner erben, dann die Kinder und anschließend weitere Verwandte wie Neffen, Onkel oder Cousinen. Die Erbanteile werden demnach hierarisch unter den einzelnen Erben aufgeteilt.
Für die korrekte Zuweisung der Erbanteile ist das Nachlassgericht zuständig. Es macht die Erben ausfindig und kontaktiert diese. Anschließend können Erben natürlich entscheiden, ob sie das Erbe antreten möchten oder das Erbe ausschlagen wollen.
Hinweis: Wenn keine Erben vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat. Dieser ist nicht in der Lage, das Erbe auszuschlagen, sondern tritt die Rechtsnachfolge des Verstorbenen an. Somit nimmt er das Vermögen oder auch die Schulden der verstorbenen Person in voller Höhe an.
Der Auseinandersetzungsvertrag – die Lösung bei Erbstreitigkeiten
Einige Erben möchten etwaiges Vermögen um jeden Preis erben. Anderen ist es nicht so wichtig, am Erbe beteiligt zu sein. Da Erbengemeinschaften ein gewisses Konfliktpotenzial mitbringen, haben einige Erben oftmals das Bedürfnis, aus der Erbengemeinschaft auszutreten. Das ist ihr gutes Recht. In diesem Fall kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat.
Möchte jeder einen Teil vom Erbe erhalten, ist es maßgeblich, den Nachlass so schnell wie möglich unter den Mitgliedern aufzuteilen, ehe ein Streit aufkeimen kann. Dazu ist es maßgeblich, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen. Damit das gelingt, ist ein Nachlassverzeichnis, also eine Auflistung sämtlicher Vermögensgüter und etwaiger Schulden, anzulegen. Sollte kein Testament bestehen, in dem das Erbe festgelegt ist, kann ein Auseinandersetzungsvertrag weiterhelfen.
Dieser regelt schnell und unkompliziert den Nachlass zwischen der Erbengemeinschaft. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich oder von einem Notar beglaubigt geschlossen werden. Vor allem bei komplizierten Nachlassbedingungen ist es immer sinnvoll, einen Notar ins Boot zu holen, der die Vereinbarungen unter den Erben kontrolliert und schriftlich festhält.
Tipp: Ist der Nachlass groß und fühlen sich Erben übergangen, ist ein Streit keine Seltenheit. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass jeder Miterbe die gesetzliche Aufteilung der Gemeinschaft verlangen kann (§ 2042 Abs. 1 BGB). Sollten sich die Erben nicht einig und der Erbstreit unnötig in die Länge gezogen werden, kann dieser Punkt bei der Beschleunigung des Verfahrens weiterhelfen.
An Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer denken – das kann teuer werden
Wenn sich Erbengemeinschaften um den Nachlass des Verstorbenen kümmern, denken sie meistens kaum an Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer. Das bedeutet, dass mit Antritt des Erbes eine Steuerlast anfällt. Dem Staat ist es dabei gleich, wie sich die Erbengemeinschaft entscheidet und welcher Erbe das meiste Vermögen erhält.
Wie hoch die Erbschaftssteuer oder die Schenkungssteuer letztlich ausfällt, hängt vom Gesamtvermögen des Erblassers ab. Die Steuer ist prozentual festgelegt und im Gesetz verankert. Erbengemeinschaften müssen daher die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen genau auflisten und neben Privat- und Betriebsvermögen auch Angaben zu Immobilien und deren Wert liefern. Anschließend lässt sich mit dem geeigneten Steuersatz eine Erbschaftssteuer ermitteln.
Ein Sterbefall in der Familie ist immer unangenehm. Kommt es anschließend zu Streitigkeiten in der Familie, ist das Chaos nahezu perfekt. Mit ein wenig Geduld, der Hilfe eines Rechtsbeistandes und etwas Zeit gelingt es jedoch, die Verhältnisse aufzuklären, damit alle Erben den Anteil erhalten, der ihnen zusteht.
Foto von Markus Spiske: https://www.pexels.com/de-de/foto/10-und-20-euro-rechnung-3806749/