Frau mit Geld in der Hand

200 Euro Einmalzahlung beantragen: So einfach geht’s

Die Inflation hat viele Geldbeutel belastet und auch die erhöhten Energiekosten sind nur schwer zu tragen. Du warst am 1. Dezember 2022 Student*in oder (Berufs-)Fachschüler*in? Dann gibt es jetzt gute Neuigkeiten: Bald kannst du endlich die 200 Euro Einmalzahlung beantragen.

Junge Menschen, die sich noch in der Ausbildung befinden, mussten in den letzten Monaten verstärkt auf ihr Geld achten. Um junge Menschen in ihrer Ausbildung zu unterstützen, wurde nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen beschlossen.

Das musst du erfüllen

Das Gesetz ist schon am 21. Dezember 2022 in Kraft getreten. Daher ist es erforderlich, schon zu diesem Zeitpunkt Student*in oder (Berufs-)Fachschüler*in gewesen zu sein. Ebenfalls muss dein Wohnsitz in Deutschland sein. Als Berufs-Fachschüler*in musst du einen mindestens zweijährigen, berufsqualifizierenden Abschluss anstreben oder einen Bildungsgang besucht haben, welcher eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Jedoch muss man für den Erhalt der Einmalzahlung selbst aktiv werden. 

Das musst du machen

Einige wenige Hochschulen haben bereits die persönlichen Benutzernamen und Passwörter an die Studierenden geschickt, weitere Bildungsstätten werden ab dem 15. März 2023 folgen. Das Anmeldeverfahren erfolgt über ein BundID-Konto. Um sich dieses einzurichten, muss die Identität geprüft werden. Dafür kann man zwischen verschiedenen Verfahren wählen:

  • Die wohl einfachste Methode ist die über den zuvor von der Ausbildungsstätte zugesendeten Benutzernamen mit zugehörigem Passwort. Du richtest dir ein BundID-Konto ein und registrierst dich direkt über den Reiter „Registrieren mit Benutzername und Passwort“.
  • Du kannst deine Identität auch durch eine elektronische ID prüfen lassen. Unter dem Reiter „Registrieren mit elektronischer ID“ hast du die Möglichkeit, eine Online-Ausweisfunktion, die Europäische eID oder die Prüfung durch ein persönliches ELSTER-Zertifikat auszuwählen. Bedenke, dass für die Online-Ausweisfunktion zusätzlich eine App, wie beispielsweise „AusweisApp2“, benötigt wird. 

Die Einmalzahlung beantragen

Danach kann man einen Antrag auf die Einmalzahlung stellen. Für die Allgemeinheit wird das ab dem 15. März 2023 möglich sein. Bereithalten solltest du natürlich deine IBAN. Das Formular ist schnell ausgefüllt. Dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung zufolge soll die Einmalzahlung schnellstmöglich helfen.

Folge ZEITjUNG auf FacebookTikTok und Instagram
Bildquelle: Pavel Danilyuk via Pexels; CC0-Lizenz (Bild zugeschnitten)