Wenn die gemeldete Fake-Shop-Anzeige einfach weiterläuft: Ein Gericht sagt, das hat Folgen

Der Fall: gemeldet, aber trotzdem weitergeschaltet

Kennst du das? Du klickst auf eine Werbeanzeige bei Google, landest in einem Shop, der aussieht wie jeder andere auch, bestellst und wartest auf ein Paket, das nie kommt. Genau das ist einer Kundin passiert, die einen Fahrradträger bestellte und um 489,99 Euro betrogen wurde. Der Unterschied zu den meisten ähnlichen Fällen: Diesmal hat ein Gericht entschieden, dass nicht nur der Fake-Shop, sondern auch Google dafür geradestehen muss.

Laut Berichten von Deskmodder und dem Händlerbund hatte eine Verbraucherschutzorganisation die betrügerische Anzeige bereits als Fake-Shop gemeldet, bevor die betroffene Kundin darauf klickte. Die Anzeige lief trotzdem weiter. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte Google daraufhin zur Zahlung von Schadensersatz: 489,99 Euro für die nie gelieferte Ware plus 202,30 Euro vorgerichtliche Anwaltskosten, zuzüglich Zinsen. Das Urteil (Az. 1 C 198/26) ist rechtskräftig, weil Google weder Klageerwiderung noch Berufung eingelegt hat.

Wichtig: kein Grundsatzurteil, sondern eine Einzelfallentscheidung

Hier die ehrliche Einordnung, die in vielen Schlagzeilen zu kurz kommt: Es handelt sich um die Entscheidung eines Amtsgerichts, nicht um ein Urteil des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts. Eine allgemeine Haftungsregel für Google bei jeder Betrugsanzeige lässt sich daraus nicht ableiten, und genau das sollte man diesem Fall auch nicht unterstellen. Was der Fall trotzdem zeigt: Wenn eine Plattform über eine gemeldete, eindeutig betrügerische Anzeige nachweislich informiert war und trotzdem nichts unternommen hat, kann das im Einzelfall rechtliche Konsequenzen haben.

Für dich als Verbraucher*in bleibt der praktische Tipp derselbe wie vorher: Bei ungewöhnlich günstigen Angeboten aus Werbeanzeigen lohnt sich vor dem Kauf immer ein kurzer Check auf Impressum, Bewertungen und Fake-Shop-Listen, ähnlich wie es auch generelle Sicherheitstipps fürs Online-Shopping empfehlen. Verbraucherschützer*innen werten das Urteil dennoch als Signal an Werbeplattformen, gemeldete Anzeigen künftig schneller zu prüfen, auch wenn daraus rechtlich noch keine automatische Pflicht folgt.

Foto von RDNE Stock project: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-paar-frau-laptop-6517107/