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Abtreibungen in Deutschland: Selbstbestimmtheit auf Umwegen

Abtreibungen in Deutschland: Erst kommt die Schwangerschaftskonfliktberatung, dann müssen medizinische oder kriminologische Umstände abgeklärt werden und dann bleibt auch noch die Frage, wo man hin kann und wer die Kosten trägt. Wie selbstbestimmt können Frauen zwischen all den Hürden tatsächlich über ihren Körper entscheiden?

Triggerwarnung: Dieser Artikel behandelt Themen wie sexualisierte Gewalt, ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche. Solltest du Hilfe benötigen, kannst du dich beispielsweise an diese Anlaufstellen wenden:

  • Hier kannst du eine Beratungsstelle in deiner Nähe suchen. Die Beratungen sind vertraulich und können auf Wunsch anonym bleiben.  
  • Hier findest du Hilfsangebote bei sexualisierter Gewalt. Unter der Nummer 08000 116 016 erreichst du rund um die Uhr Hilfe bei Gewalt gegen Frauen. 

Disclaimer: Der Beitrag basiert auf der Wahrnehmung unserer Autorin und enthält dementsprechend subjektive Standpunkte. 

Abtreibungen sind und bleiben ein stark diskutiertes Thema – auch in Deutschland. Personen mit und ohne Uterus argumentieren über Selbstbestimmung und ungeborene Föten. Fakt ist jedoch, dass Abtreibungen existieren und Menschen, die nun einmal keine Geburt durchleben möchten, immer einen Weg finden werden, diese zu umgehen.

Abtreibungen zu legalisieren bedeutet in diesem Sinne, dass eine Abtreibung medizinisch sicher stattfinden kann und sich eine Frau nicht in Lebensgefahr begeben muss, wenn sie eine Schwangerschaft nicht durchleben möchte. Schwangerschaften lösen ein hormonelles Chaos im Körper aus, das sich nicht nur auf den Körper, sondern auch die Psyche auswirkt. Eine Schwangerschaft ohne den Wunsch, ein Baby zu bekommen fortzuführen, kann ein traumatisches Ereignis sein, egal durch welche Umstände man schwanger geworden ist. 

Die Grundregelung 

Abtreibungen sind dann straffrei, wenn die betroffene Person den Beratungsregeln aus § 218a Absatz 1 StGB folgt: 

Wenn ein Schwangerschaftsabbruch verlangt wird, muss die schwangere Person zu einer Beratung gehen, die in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle stattfinden muss. Frühestens drei Tage später darf man dann zu einem behandelnden Arzt oder einer behandelnden Ärztin, der/die den Eingriff vornehmen soll. Ärzt*innen benötigen dafür die Beratungsbescheinigung, die von der Konfliktberatungsstelle ausgestellt wird. Der Schwangerschaftsabbruch darf nur innerhalb von zwölf Wochen nach der Befruchtung durchgeführt werden.