Wartezimmer mit Bürostühlen

Abtreibungen in Deutschland: Selbstbestimmtheit auf Umwegen

„Medizinische oder kriminologische Indikationen“

Ein Schwangerschaftsabbruch kann noch unter anderen Umständen bis zu 22 Wochen nach der Befruchtung straffrei bleiben: nämlich dann, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.

Ersteres bedeutet, dass für die schwangere Person Lebensgefahr oder eine Gefahr für die körperliche oder mentale Gesundheit besteht, wenn die Schwangerschaft fortgeführt wird.

Mit einer kriminologischen Indikation ist gemeint, dass strafbare Umstände, wie zum Beispiel eine Vergewaltigung, zu der Schwangerschaft geführt haben.

Praktizierende Ärzt*innen finden 

Das nächste Hindernis ist, dass laut dem NDR immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Das Thema ist noch immer stigmatisiert: Auch im Medizinstudium beklagen Studierende, dass sie zu wenig über Schwangerschaftsabbrüche lernen. Durch das mangelnde Angebot kommt es – zusätzlich zu den Wartezeiten – oft auch zu weiten Wegen zu einer Praxis, die den Eingriff überhaupt vornimmt.  

Die Kosten 

In der Regel werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch nicht von der Krankenkasse übernommen: Die Krankenkasse zahlt nur dann, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt.

Außerdem kann ein „Antrag auf Kostenübernahme bei Bedürftigkeit“ gestellt werden, wenn die schwangere Person als sozial bedürftig gilt. In dem Fall trägt das Land die Kosten. Das bedeutet aktuell (Stand März 2023), dass das monatlich verfügbare Einkommen der schwangeren Person höchstens 1325 Euro betragen darf. Zusätzlich darf kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung stehen. Diese Summe erhöht sich jedoch, wenn minderjährige Kinder im Haushalt der Frau leben und die Kosten für die Unterkunft einen bestimmten Wert übersteigen.