Corona und Umzug: ein Umdenken und Planung ist nötig

Die aktuelle Ausnahmesituation herrscht nun schon seit ein paar Monaten vor und hat das private sowie berufliche Leben stark verändert. Corona, auch COVID 19 oder einfach „die Pandemie“ genannt, hat die Menschen im Griff und verlangt das Umplanen, Neuplanen und Organisieren des Lebens. Denn das Umstrukturieren und auch viel Ideenreichtum ist gefragt und nötig, um plötzlich aufkommende Herausforderungen meistern zu können.

Trotz aller Umstände und Entwicklungen gibt es Dinge und Aktionen, welche dennoch bestehen bleiben und vollzogen werden (müssen). Dazu gehört die tägliche Arbeit, das Managen des Familienlebens aber eben auch das Planen eines möglichen Umzuges bzw. einem Wohnungswechsel.

Wohnungswechsel trotz Corona

Am Anfang, vor dem Einzug bzw. Umzug und dem Vollzug vom Wohnungswechsel, steht traditionell die Wohnungsbesichtigung. Hierbei kommen alle beteiligten Parteien und Personen, sprich Vermieter und zukünftige Mieter oder Interessenten zusammen, um sich gemeinsam die Wohnung anzuschauen. Hierbei kann sich ein Überblick über die Räumlichkeiten und örtlichen Gegebenheiten verschafft werden sowie ein Eindruck über den Zustand der Wohnung gewonnen werden. Außerdem können im direkten Austausch offene Fragen, welche sich beiderseits ergeben, offen angesprochen und geklärt werden.

Klar ist, dass Corona die Wohnungsbesichtigung verändert bzw. eine Umgestaltung dieser fordert und notwendig macht. Im Mittelpunkt steht dabei, eine sichere bzw. geschützte Atmosphäre zu schaffen für eine Wohnungsbesichtigung, die informativ ist aber dennoch alle Anwesenden schützt und das Infektionsrisiko somit minimal hält und reduziert. Auch in der Phase des Wohnungswechsel, unter möglicher Einbindung eines Umzugsunternehmen, gibt es in der aktuellen Corona- Situation einige Dinge zu beachten. Im Folgenden sollen einige Basics bzw. Regeln erläutert werden, welche die sichere Wohnungsbesichtigung einer möglichen neuen Wohnung trotz Corona ermöglichen.

Besichtigung einer Wohnung: Regeln zum Schutz vor Corona

Das sprichwörtliche „A und O“ bei einer Wohnungsbesichtigung und vor dem geplante Umzug ist, wie auch im sonstigen Alltag, der Sicherheitsabstand. Hier gilt bereits vor dem Betreten der Wohnung, dass genügend Abstand zum Vermieter bzw. den anderen Personen gehalten wird. Ideal beträgt dieser Sicherheitsabstand 1,5 bis 2 Meter. Überdies ist es wichtig, gar unerlässlich, eine Maske zu tragen und sich und die anderen Personen so vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen. Innerhalb der Wohnung muss dieser Abstand und das Tragen der Maske beibehalten werden. Grundsätzlich gilt ebenso, dass das Händeschütteln unterlassen wird. Eine nette Begrüßung ist auch aus der Ferne möglich, schützt allerdings deutlich vor der möglichen Corona – Infektion.  Eine weitere wichtige Regel sollte es sein, die Zahl der anwesenden Personen zu reduzieren. Die Wohnungsbesichtigung sollte deshalb nur im kleinst möglichen Kreis geschehen. Dies heißt, dass die Wohnung wenn möglich immer alleine besichtigt wird. So sind im besten Fall nur der Vermieter bzw. die Vermieterin und der potenzielle Neumieter bzw. die Neumieterin beteiligt. Gruppenbesichtigungen der Wohnung gilt es gänzlich zu unterlassen, um Menschenansammlungen zu vermeiden, die die Verbreitung von Corona fördern könnten. Eine Regel ist auch das regelmäßige Hände waschen sowie Desinfizieren der Hände, um mögliche Keime von den Händen zu entfernen.

Nach der Wohnungsbesichtigung: Maßnahmen beim Umzug und Wohnungswechsel

Ist der Mietvertrag unterzeichnet und steht dem Wohnungswechsel Nichts mehr im Wege, so sollten dennoch auch weiterhin die Corona – Regeln beachtet werden. Hilft eine Firma beim Umzug, sollte auch hierbei darauf geachtet werden, dass stets genügend Abstand zu den anderen Helfern und Akteuren gehalten und eine Schutzmaske getragen wird. Überdies sollten sich, wie bereits bei der Wohnungsbesichtigung, beim eigentlichen Umzug nicht zu viele Personen in der Wohnung aufhalten. Das Hände waschen ist auch beim Umzug wichtig.

Resümee

Schlussendlich lässt sich aussagen, dass die Wohnungsbesichtigung und der Umzug trotz Corona und unter Beachtung und Umsetzung einiger Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.

Dabei sollten alle Akteure und Beteiligten die benannten Regeln einhalten, sodass die Besichtigung und der Umzug kein Gesundheitsrisiko darstellt. Diese Regeln und Maßnahmen und deren Umsetzung gilt es als Verpflichtung darzustellen und mitzuteilen. Dann hat Corona auch in diesen Situationen keine Chance.