Dinge, die in den letzten 10 Jahren verboten wurden

Gesichtsvermummung  

Die religiöse Vollverschleierung aufgrund einer Religion wird stark diskutiert, ist aber nicht verboten, da das Grundgesetz die Religionsfreiheit schützt. So sind Burkas oder Kopftücher weiterhin erlaubt, allerdings in bestimmten Institutionen untersagt. Was jedoch generell verboten wurde, sind Gesichtsvermummungen auf Demonstrationen oder beim Autofahren, denn so kann bei Fehlverhalten nicht die Identität der Person erkannt werden.  

Essen in der U-Bahn 

Morgens in der Bahn reihen sich Partyleichen mit Döner neben Businessfrauen, die ihr Birchermüsli frühstücken. Zumindest war das noch vor ein paar Jahren so. Heute ist das Essen und Trinken im öffentlichen Verkehr in vielen Hausordnungen verboten und kann Geldstrafen von bis zu 150 Euro nach sich ziehen. Über diese Regel freut sich vor allem unsere Kleidung: Es verringern sich die nicht identifizierbaren Flecken.