Erleichterndes Urteil: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich abgesegnet

Endlich ist das also geklärt: Im Stehen zu pinkeln ist legal! Die Frage, die uns alle tagtäglich quält, ist damit endlich beantwortet. Und zwar vom Amtsgericht Düsseldorf, das uns erlöst und entschieden hat, einem Kläger, offenbar Stehpinkler, Recht zu geben.

Der Vermieter des Stehpinklers hatte sich nämlich geweigert, nach dessen Auszug die Kaution in voller Höhe auszuzahlen. Mit der Begründung, der Marmorboden in der Toilette sei durch Urinspritzer abgestumpft. (Achtung: wichtige Information für alle unter euch mit Marmorboden!) Das sei soweit zwar auch nachvollziehbar, befand der Richter. Aber dennoch kein Grund, dem Mieter seine Kaution nicht zurück zu zahlen.

 

Die Domestizierung des Mannes

 

Der Stern zitiert wiefolgt aus der Urteilsbegründung: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“

Es geht also um die Domestizierung des Mannes, und diese dann auch noch zunehmend. Ist im Stehen Pinkeln also ein #Aufschrei des männlichen Geschlechts? In Zeiten von Feminismus, Gender Studies und Emma Watson ist die Toilette vielleicht der einzige Ort, an dem Mann einfach nur Mann sein kann? Habe ich das richtig verstanden? Egal, Domestizierung des Mannes ist auf jeden Fall schon mal im Rennen für das Unwort des Jahres 2015.

 

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Bildquelle: Dirtyboxface unter CC by -SA 2.0