Erstes Motorrad

Endlich ein eigenes Motorrad – Wie hoch sind die Steuern und wie läuft die Anmeldung?

Viele träumen jahrelang von einem eigenen Motorrad. Doch wie läuft es eigentlich mit der Anmeldung und wieviel Steuern muss man zahlen? Hier werden einige der grundlegenden Fragen beantwortet:

 

Zu zahlende Steuern berechnen

 

Die Berechnung der KFZ-Steuer beim Motorrad ist im Vergleich zur Berechnung beim Auto deutlich einfacher, sie ist seit 1955 unverändert: Die einzig entscheidende Komponente zur Berechnung der Motorradsteuer ist die Größe des Hubraums, es wird keine Unterscheidung nach dem Abgasverhalten gemacht. Wem ein Klein- oder Leichtkraftrad bis zu 11kW und 15 PS ausreicht, der braucht sogar keine Steuern zu zahlen.
Ansonsten gilt: Je größer der Hubraum eines Motorrads, desto höher sind auch die zu verrichtenden Steuern. Bei einer kleinen Maschine mit bis zu 500 ccm liegen sie derzeit etwa 36 Euro pro Jahr. Bei einer Maschine mit bis zu 1300 ccm zahlt man derzeit mit knapp 96 Euro fast das Dreifache. Weitere Werte kann man hier nachlesen. Die Gebühren setzen sich aus einer einfachen Rechnung zusammen: Pro angefangenen 25 ccm zahlt der Halter eine Pauschale von 1,84 Euro. Für Oldtimer gibt es keine gestaffelten Pauschalen, hier gilt generell ein Betrag von 46 Euro im Jahr.

Wer sich ein neues Motorrad kauft muss es bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden und ab dem Zeitpunkt der Anmeldung KFZ-Steuern zahlen. Danach werden die Steuern immer vom 1.Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres berechnet. Wer sein Motorrad nur im Sommer nutzen möchte, kann, ähnlich wie beim Auto, ein Saisonkennzeichen beantragen. Im Winter ist das Motorradfahren eher unangenehm und bisweilen sogar gefährlich, da ist es gerade in ländlichen Regionen besser auf ein Auto zurückzugreifen und das Motorrad lieber stehen zu lassen. Bei Saisonkennzeichen werden die Beiträge tageweise berechnet, sodass man gegenüber den Jahresbeiträgen ein bisschen Geld sparen kann.

 

Anmeldung des Motorrads

 

Die Anmeldung eines Motorrads verläuft sehr ähnlich wie die anderer Kraftfahrzeuge. Wer noch Steuerschulden für ein anderes Fahrzeug hat, muss diese erst begleichen, bevor er ein neues Kraftfahrzeug anmelden kann. Außerdem kann eine Anmeldung kann nur erfolgen, wenn eine KFZ-Versicherung nachgewiesen wird, da eine KFZ-Versicherung bei Motorädern genauso gesetzlich vorgeschrieben ist wie beim Auto. Die Anmeldung muss bei der Zulassungsstelle im Einzugsbereich des Hauptwohnsitzes geschehen. Nach der Anmeldung werden die Steuern mit SEPA-Lastschriftverfahren von der Zollverwaltung eingezogen.


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