Wegen „Löwin“ in Berlin: Raubkatzen als Haustiere?

Letzte Woche gab es in Berlin und Brandenburg große Unruhe aufgrund einer entlaufenen Löwin. Obwohl es sich laut aktuellen Vermutungen nur um ein Wildschwein gehandelt haben soll, bleibt zu fragen: Wo hätte eine Löwin überhaupt herkommen sollen, wenn in keinem der naheliegenden Zoos ein fehlendes Tier gemeldet wurde? Wie es um exotische Tierhaltung in Deutschland steht, erfahrt ihr hier.

Disclaimer: Der Artikel enthält subjektive Standpunkte der Autorin.

Was ist erlaubt?

Jährlich werden in Deutschland hunderttausende Wildtiere zum Verkauf angeboten. Damit sind wir einer der größten Absatzmärkte für exotische Haustiere weltweit. Das Ganze passiert aber nicht unbedingt so, wie man es sich vielleicht vorstellt: illegal auf dem Schwarzmarkt in Nacht und Nebel auf einem abgelegenen Fabrikgelände. Denn obwohl viele Tiere illegal transportiert und verkauft werden, ist die Privathaltung einiger Wildtiere fast uneingeschränkt gestattet – zumindest derer, die auf der Liste der zulässigen Arten stehen. Wildtiere werden in diesem Falle definiert als „herrenlose“ Tiere, die sich in Freiheit befinden.

Zu erfüllende Voraussetzungen gibt es zwar, die Überprüfung dieser ist aber in den Bundesländern unterschiedlich genau. Um ein Wildtier zu halten, braucht man eine artenschutzrechtliche Erlaubnis, den Nachweis von Fachkenntnissen und ausreichend Platz oder geeignete Gehege. Diese Erlaubnis wird vom zuständigen Landesamt ausgestellt.

Immer wieder kommt es also zu Situationen, in denen die verschiedensten Tierarten entlaufen oder ausgesetzt werden. Die Halter*innen haften dann für Beschädigungen, die die Tiere angerichtet haben könnten. Wenn sich dann herausstellt, dass das Tier ohne behördliche Genehmigung gehalten wurde, gibt es außerdem eine zusätzliche Strafe.

Was ist verboten?

Nicht erlaubt sind lediglich artgeschützte Tiere nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Dazu zählen etwa Wale, Meeresschildkröten oder einige Affenarten. Aber auch hier gilt kein vollständiges Verbot. Selbst diese Tiere sind für Privathaltung erlaubt, wenn die Halter*innen nachweisen können, dass die Wildtiere aus einer Nachzucht stammen.

Das einzige feste Verbot gilt für invasive Arten. Das sind Tiere, die einheimische Arten verdrängen oder Krankheiten mitbringen könnten. Diese findet man in einer Unionsliste, darunter sind Tiere wie der amerikanische Biber oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte.