Feierabendbier versus Feierabendjoint – Spannung pur vor der Cannabis-Legalisierung

Das Feierabendbier gehört für viele zum guten Leben dazu und kaum jemand regt sich darüber auf. Während der Alkohol in unserer Gesellschaft fest verankert ist, wird der Feierabendjoint gesellschaftlich und politisch kontrovers diskutiert. Cannabis gilt vielen als „Einstiegsdroge“. Es ist jedoch richtig und wichtig, differenziert über den Cannabiskonsum zu sprechen und nicht pauschale Behauptungen über eine vermeintliche Einstiegsdroge zu reproduzieren. Doch wie gefährlich ist der Konsum wirklich, gerade im Vergleich zum gesellschaftlich weitgehend akzeptierten Alkohol?

Frage der Schädlichkeit von Cannabis und Alkohol

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis besteht darin, dass die Wirkstoffe von Cannabis (Cannabinoide) bereits als Botenstoffe im menschlichen Organismus vorhanden sind. Dies ist auch der Grund, warum Cannabis auch als Medikament eingesetzt wird, z.B. als Schmerzmittel oder bei Krämpfen und Spasmen.

Alkohol hingegen ist ein sogenanntes Zellgift. Er schädigt also Zellen und Gewebestrukturen und kann nachweislich Krebs auslösen. Es ist also ein wenig so, als würde man Äpfel mit Birnen vergleichen. Einige wissenschaftliche Studien kommen zu dem Schluss, dass Alkohol schädlicher ist als Cannabis. So wird z.B. darauf verwiesen, dass jährlich ca. 74.000 Menschen an den Folgen des Alkoholkonsums sterben, aber kein einziger an den Folgen des Cannabiskonsums.

Viele offene Fragen zum Thema legales Cannabis

„Nur weil Alkohol schlecht ist, ist Cannabis noch lange kein Brokkoli“, hat die ehemalige deutsche Drogenbeauftragte einmal formuliert. Nun folgt aber die Hundertachtziggradwende der Ampelregierung, die mit der Legalisierung einiges ändern möchte.

Das Eckpunkte-Papier zur Legalisierung sieht unter anderem vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen dürfen. Das Rauchen eines Joints soll künftig im öffentlichen Raum erlaubt sein. Außerdem soll der private Anbau von bis zu drei Hanfpflanzen pro Person zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass Minderjährige keinen Zugang haben.

Für Unternehmen wie SynBiotic ist dieser erste Gesetzesentwurf von großer Bedeutung. Es ist das größte börsennotierte Cannabis-Unternehmen in Deutschland. Unternehmen wie SynBiotic stehen längst gut vorbereitet in den Startlöchern und warten auf das finale Signal aus der Politik. SynBiotic will deutschlandweit alles vertreiben, was legal verkauft werden kann. Da zunächst laut neuestem Gesetzentwurf kein kommerzieller, sondern nur privater Anbau legalisiert wird, wird sich das Unternehmen zunächst darauf konzentrieren, das für den Eigenanbau benötigte Equipment anzubieten.

Stark kontrollierter Cannabis-Anbau

Der Anbau von Cannabis soll zunächst nur privat oder in sogenannten Anbauvereinigungen ohne Profitabsicht gemeinschaftlich erlaubt sein. Erwachsene über 18 Jahren sollen laut des aktuellen Gesetzesentwurfs 25 Gramm besitzen dürfen. Außerdem erlaubt wird der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf.

Die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften soll in einem weiteren Schritt als zeitlich und regional begrenztes, aber wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt erfolgen. Die Cannabis-Wirtschaft und der Einzelhandel werden bei der Frage des Verkaufs also vorerst nicht berücksichtigt. Dennoch gibt es bereits innovative Konzepte von Cannabisunternehmen. Denn spätestens nach der Freigabe müssen auch Konsumenten, die nur gelegentlich einen Joint rauchen, die Möglichkeit haben, Cannabis zu erwerben, ohne eine der erwähnten Anbauvereinigungen beitreten zu müssen. Der Konsum wird dort übrigens ohnehin nicht erlaubt sein.

Die Bundesregierung erhofft sich von dem nun geplanten Modellprojekt, dass die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz ebenso wissenschaftlich untersucht werden können wie die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt.

Starker Fokus liegt auf dem Jugendschutz

Um nach der Legalisierung von Cannabis vor allem Jugendliche zu schützen, enthält der zuletzt veröffentlichte Gesetzesentwurf eine Reihe von Maßnahmen. So dürfen z.B. Anbauvereine (Social Clubs wird es also nicht geben) Cannabis nur mit behördlicher Genehmigung anbauen und ausschließlich zum Eigenkonsum an erwachsene Mitglieder abgeben. Durch behördliche Kontrollen soll sichergestellt werden, dass die quantitativen und qualitativen Vorgaben (der THC-Gehalt darf nicht mehr als 10 Prozent betragen, es darf nur Marihuana oder Haschisch, also Cannabis in reiner Form, abgegeben werden), aber auch die Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes eingehalten werden.

Konkret bedeutet dies, dass nur erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Cannabis in den Anbauvereinen erhalten. Alle Vorgaben müssen von den Anbauvereinen vor der Abgabe von Cannabis streng kontrolliert werden. Für die Vereine sowie für Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten gilt eine Schutzzone von 200 Metern, innerhalb derer der Konsum verboten ist.

Werbung und Sponsoring für Anbauverbände sowie für den Konsum von Cannabis sind ebenfalls verboten. Darüber hinaus soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Präventionsmaßnahmen entwickeln. In den Anbauverbänden sollen Präventionsbeauftragte in Kooperation mit Suchtberatungsstellen aufklären und beraten.

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