Gutscheine kaufen und einlösen – was dabei zu beachten ist

Gutscheine sind nicht nur eine tolle Möglichkeit, um anderen Menschen eine Freude zu machen. Auch selbst kann man sie in vielen unterschiedlichen Shops einlösen und sich damit die Eingabe persönlicher Daten beim Bezahlvorgang sparen. Der einfachste Weg, um an Gutscheine zu gelangen, ist der über den Online-Handel. Viele Anbieter stellen Gutscheine in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung und räumen sogar die Möglichkeit ein, diese als Geschenk zu versenden.

In diesem Ratgeber klären wir darüber auf, was man beim Kauf und beim Einlösen der praktischen Gutscheine beachten sollte.

Was ist ein Gutschein?

Bei Gutscheinen handelt es sich um eine spezielle Form der Guthabenkarten, die in ihrer Funktion einer Prepaid-Kreditkarte ähneln. Dabei kann es sich entweder um eine Plastikkarte von Unternehmen handeln, auf die ein bestimmter Wert für ein Produkt oder eine Dienstleistung geladen wurde. Genauso ist es aber auch möglich, dass man einen Gutschein online erwirbt und dann per Mail einen Code erhält, mit dem er sich einlösen lässt. Gutscheine jeder Art kann man zum Beispiel jetzt auf Terd finden.

Im Normalfall sind Gutscheine einmal verwendbar, wobei manche Anbieter auch solche herausgeben, die mehrmals neu aufgeladen werden können. Oftmals sind Gutscheinkarten mit einer Bezahlfunktion ausgestattet. Dann befindet sich die Kartennummer hinter einem Barcode auf dem RFID-Chip oder dem Magnetstreifen. Als Inhaber/in eines Gutscheins kann man diesen Wert in einer entsprechenden Filiale, oft aber auch telefonisch oder online einlösen.

Wenn die Karte entladen ist, kann sie entweder wieder aufgeladen werden oder der Gutschein ist dann wertlos. Bei der Entsorgung besteht in letzterem Fall kein Risiko, weil andere Personen ihn dann nicht mehr weiterverwenden können.

Ablaufdatum beachten

Bei der Verwendung von Gutscheinen ist es darüber hinaus auch wichtig, auf das Ablaufdatum zu achten. Grundsätzlich ist bei Gutscheinen mit einer Gültigkeit von 3 Jahren zu rechnen, weil danach jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt. In den meisten Fällen findet man aber ohnehin ein konkretes Ablaufdatum auf der Gutscheinkarte, beziehungsweise in der Mail für den Online-Gutschein. Sollte das nicht der Fall sein, kann man von den 3 Jahren ausgehen und den Gutschein in dieser Zeit einlösen. Danach verfällt er automatisch.

Wichtig zu wissen ist, dass der Zeitraum erst mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem man den Gutschein gekauft hat. Das bedeutet: hat man ihn im Januar gekauft, dann ist er sogar fast vier Jahre lang gültig.

Ablauffrist unter 3 Jahren

Sollte die Ablauffrist für einen Gutschein doch weniger als 3 Jahre betragen, muss das vom jeweiligen Gutscheinanbieter im Einzelfall begründet werden. Diese Gutscheine laufen in der Regel schon vorher ab:

  • Reisegutscheine: verfallen meist ein Jahr nach dem Kauf
  • Gutscheine für Konzerte und Theatervorstellungen: müssen unter Umständen in der aktuellen Spielzeit eingelöst werden, weil bestimmte Veranstaltungen im Folgejahr häufig nicht erneut stattfinden
  • Dienstleistungen, die später mit deutlich steigenden Eigenkosten rechnen müssen: Auch hierbei kann das Ablaufdatum unter drei Jahren liegen, weil die Kosten dann nicht mehr dem Preis der Gegenleistung entsprechen
  • Hotelgutscheine: Diese lassen sich teilweise ausschließlich an Wochenenden, beziehungsweise nur in der Woche einlösen.

Allgemein ist es wichtig, dass man sich bereits vor dem Kauf eines Gutscheins über die genauen Bedingungen informiert und sich bei Fragen an den entsprechenden Anbieter wendet.

Kann man sich Gutscheine auch auszahlen lassen?

Grundsätzlich besteht bei Gutscheinen kein Anspruch auf Auszahlung des betreffenden Geldbetrags. Anders sieht das aus, wenn der Anbieter die Leistung aus irgendeinem Grund nicht erbringen kann. Auf manchen Gutscheinen befindet sich eine größere Geldsumme. Dann liegt die Frage nahe, ob man sich diese einteilen und etappenweise ausgeben kann. Gesetzliche Regelungen für solche Teileinlösungen gibt es jedoch nicht.

Sind die Teilleistungen für den Händler zumutbar, sodass ihm dadurch kein Verlust entsteht, spricht prinzipiell nichts dagegen, was aber im Einzelfall geklärt werden muss. So ist es möglich, dass der Restbetrag auf dem alten Gutschein vermerkt oder als neue Gutschrift ausgestellt wird. Dabei besteht kein Anspruch darauf, dass die Restsumme ausgezahlt wird.

Gutscheine als Geschenk

Gutscheine eignen sich auch hervorragend als Geschenk. Besonders dann, wenn man nicht weiß, worüber sich die andere Person freuen könnte, beziehungsweise, was sie bereits besitzt, sind Geschenkgutscheine eine tolle Alternative. In der Regel kommen sie auch besser an als unpersönliche Geldgeschenke oder ein in der Eile ausgesuchtes Geschenk. Auf diese Weise spart man Zeit beim Einkaufen.

Ein weiterer Vorteil für den oder die Beschenkte/n ist, dass er oder sie sich selbst etwas Tolles aussuchen kann. Das funktioniert sowohl im stationären Handel als auch in Online-Shops. Je nach Anbieter ist es so möglich, an tolle Kleidungsstücke, Spielzeuge oder praktische Haushaltsgegenstände zu gelangen.  

Geschenkgutscheine von Online-Händlern

Verschiedene Online-Händler haben heutzutage Geschenkgutscheine und Geschenkkarten im Repertoire, die man sowohl als klassische Karten, meist aber auch online als Code erwerben kann. Letzteres ist besonders dann praktisch, wenn man schnell noch einen Gutschein per SMS, Link oder E-Mail versenden möchte, weil der Anlass immer näher rückt.

Wem das zu unpersönlich ist, der kann den Gutschein zuhause auch selbst ausdrucken oder direkt als Geschenkkarte per Post verschicken lassen. Auch dabei gilt, dass bei unbefristet ausgestellten Gutscheinen mit einer Gültigkeitsdauer von drei Jahren zu rechnen ist. Möglich ist es aber auch, dass die Gültigkeitsdauer zum Beispiel 10 Jahre ab dem Kaufdatum beträgt. Dies muss in den Bedingungen angegeben sein.

Online-Gutscheine ins Ausland verschicken

Wenn man einen Online-Gutschein ins Ausland versenden möchte, sollte man unbedingt beachten, dass sich einige nur auf landeseigenen Händler-Webseiten einlösen lassen. In diesem Fall muss man den Gutschein auf der entsprechenden Landesseite des Online-Händlers erwerben, wobei ausschlaggebend ist, in welchem Land die zu beschenkende Person ihren Account hat.

Das Fazit – Mit Gutscheinen Freude verschenken

Gutscheine sind eine tolle Möglichkeit, um Angehörigen und Bekannten eine Freude zu machen. Sie sind persönlicher als ein Geldgeschenk, bergen aber nicht die Gefahr, dass man etwas schenkt, was jemand bereits besitzt.

Mittlerweile ist es ganz einfach, an tolle Gutscheine heranzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um echte Gutscheinkarten oder einen Online-Code per Mail handelt. Viele Online-Händler bieten heute Gutscheine in unterschiedlichem Wert an. Möchte man diese verschenken, kann man sie auch direkt an eine andere E-Mail- oder Postadresse versenden lassen.

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