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Hans-Georg Maaßen: Wann wird es der CDU „zu viel“?

Wann ist ein Parteiausschluss möglich?

Gesetzlich festgelegt ist, dass ein Parteiausschluss nach § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes nur dann möglich ist, wenn vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen wurde. Aber was konkret muss denn passieren, bis ein Parteiausschluss die einzig angebrachte Konsequenz ist? Dazu schauen wir uns drei solcher Verfahren der letzten Jahre sowie ihren Ausgang an: und zwar gegen den ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder, Sahra Wagenknecht und Max Otte.

Gerhard Schröder (SPD)

Aufgrund der mangelnden Distanzierung von Russland infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und wegen seiner Verbindungen zu staatsnahen russischen Unternehmen sollte der Altkanzler aus der SPD ausgeschlossen werden. Bislang scheiterten jegliche Bemühungen, Schröder „parteischädigendes Verhalten“ nachzuweisen, aber die SPD versucht es weiterhin.

Sahra Wagenknecht (DIE LINKE)

Ihr erstes Parteiausschlussverfahren hat bereits im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen begonnen: Sie ist Teilen der eigenen Partei immer wieder wegen umstrittener Äußerungen zur Flüchtlingspolitik aufgefallen, der Großteil stellte sich damals jedoch noch hinter sie. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs macht sie ebenfalls durch kontroverse Aussagen zur Russland-Politik Schlagzeilen, ein Parteiausschluss scheint sich bisher jedoch nicht in Sichtweite zu befinden.

Max Otte (CDU)

Prof. Dr. Max Otte ist Chef der sogenannten „Werte-Union“, welche nach Eigenangaben eine „konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU mit ca. 4000 Mitgliedern“ darstellt. Am 25. Januar 2022 hat die CDU-Spitze beschlossen, ihn aus der Partei auszuschließen: Grund ist seine geplante Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten, welches er auf Vorschlag der AfD hin besetzen soll. Aufgrund der Schwere seines parteischädigenden Verhaltens wurden Otte zudem bereits alle Mitgliederrechte entzogen.

An den Möglichkeiten scheint es nicht zu scheitern

Ausgerechnet die CDU schafft es aktuell also resolut, sich von einem mit der Parteilinie brechenden Kollegen zu verabschieden. Um einen möglichen Parteiausschluss macht sich Maaßen derzeit keine allzu großen Sorgen – wohl auch, weil ihm die „Werte-Union“ den Rücken deckt und er damit innerhalb seiner eigenen Partei nicht allein dasteht. Ob bei Nichteinhaltung der Frist auch ein Parteiausschluss folgt, wird sich noch zeigen müssen.

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Bildquelle: Deutscher Bundestag; Foto von Simone M. Neumann