Gleichbehandlungsgesetz ist „gesellschaftlicher Sprengstoff“

Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hatte am Dienstag (18.07.2023) eine mögliche Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Ein Gesetzesentwurf dazu müsste aber vom Bundesjustizminister kommen, einem FDP-Politiker. Und genau aus dieser Partei kommt Kritik gegen Atamans Vorschlag – zu Recht?

Was genau steht denn da jetzt eigentlich drinnen in diesem Reformplan? Die größte Änderung – und auch diejenige, die für Kritik sorgt – betrifft den Diskriminierungsnachweis. Dieser soll erleichtert werden, indem „das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, […] auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden“. Demnach würde es also schon genügen, wenn eine betroffene Person die überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Diskriminierung vor Gericht beweisen kann.

Die Kritik

Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP, nennt den Vorschlag gegenüber der BILD „gesellschaftlichen Sprengstoff“. Diese Änderung würde für „Verunsicherung allerorten“ sorgen. Wolfgang Kubicki, ebenfalls von der FDP und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, kritisiert das Papier als „völlig überzogen“ und „dem Rechtsfrieden keinen guten Dienst“ erweisend. Andere sprechen gar von einer „Umkehr der Beweislast“ und einer „Überwachungsbehörde“.

Aber sind diese Vorwürfe auch haltbar? Wir schauen uns einmal an, was genau dazu im Grundlagenpapier zur Reform des Gleichbehandlungsgesetzes (AAG) steht (hier ein Link zum Dokument).