Arztbesuch

Medizinstudium ohne Einserabi? Könnte klappen!

Was ich später einmal werden möchte: Arzt. Eine nostalgische Erinnerung an Freundschaftsbücher oder ein ernsthaftes Lebensziel. Wer bisher von der beruflichen Karriere im weißen Kittel träumt, hat oft schlechte Karten. Denn jeder ohne Eiserschnitt fliegt, bevor er das Medizinbuch überhaupt aufgeschlagen hat. Wie viele kompetente Ärzte uns wegen dieser Hürde wohl schon durch die Lappen gegangen sind? Und vor wie vielen Schwachköpfen uns der hohe NC wohl bewahrt hat. Vor einem Jahr hatte das Verfassungsgericht dann gefordert den Zugang zu einem Medizinstudium zu reformieren. Gesagt, geplant. Nun haben die Kultusminister ihre Vorschläge für eine maßgebliche Veränderung ausgearbeitet und können sie jetzt präsentieren.

 

Wir hätten da mal einen Vorschlag

 

Menschen, die bereits viele Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, direkt zum Medizinstudium zugelassen zu werden. Das würde beispielsweise auf Rettungssanitäter zutreffen, die die praktischen Skills lange besitzen und im tagtäglichen Dienst unter Beweis stellen. Allgemein soll das ganze Medizinstudiensystem auf den Kopf gestellt werden. Egal ob in der Human-, Zahn- oder Tiermedizin oder Pharmazie, nur noch 30 Prozent der Studienplätze in diesen Bereichen sollen künftig an die mit den besten Noten gehen. Die Unterschiede, die es länderspezifisch bei den Notenschnitten gibt, sollen durch eigene Verfahren ausgeglichen werden. Weitere 10 Prozent der Plätze gehen dann nach notenunabhängigen Kriterien an die Bewerber und 60 Prozent aller Studienplätze sollen (wie bisher) dezentral von den Unis vergeben werden. Für Letzteres hat das Ministerium einen ganzen Katalog an Kriterien erarbeitet. Es gibt sowohl notenabhängige als auch -unabhängige Faktoren. Die Hochschulen müssen dann bei jeder einzelnen Studienplatzvergabe ein schulnotenunabhängiges Kriterium beachten, in der Medizin sogar zwei. On top braucht es einen fachspezifischen Eignungstest. Außerdem können die einzelnen Länder entscheiden, ob sie zusätzliche Unterquoten einrichten. Das heißt, dass 15 Prozent der Studienplätze entweder komplett auf Basis der Schulnoten vergeben werden oder eben vollkommen unabhängig davon. Ein Bundesland kann bei den 15 Prozent auch darum bitten, nur ein einziges Kriterium beider Möglichkeiten berücksichtigen zu müssen.

 

Wann wird das Ganze umgesetzt?

 

Als das Verfassungsgericht das Zulassungsverfahren im Dezember letzten Jahres für verfassungswidrig erklärt hat, setzte es für die Neuregelung eine Frist bis Ende 2019 an. Die Richter bestanden auf transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Abinoten und geringere Wartezeit. Der aktuelle Plan sieht jetzt vor, dass die Neuregelungen zum Sommersemester 2020 gelten. Bisher ist das Alles aber nur ein Entwurf und es gilt, wie bereits seit Ewigkeiten für so viele AnwärterInnen zum Medizinstudium: abwarten!

 

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Bildquelle: Unsplash unter CC0 Lizenz