Organspende: So sieht die Regelung in Deutschland und Europa aus
Mehr als 9000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Immer wieder kommt es vor, dass Wartende sterben, bevor sie die Möglichkeit auf ein lebensrettendes Organ bekommen. Wie die Regelung von Organspende in Deutschland aussieht, erfahrt ihr hier.
Was bedeutet Organspende genau?
Unter Organspende versteht man die Zurverfügungstellung von Organen zur Transplantation. Diese können für Spenden entnommen werden, solange nach dem Hirntod eine organprotektive Intensivtherapie erfolgt ist. Hirntod bedeutet, dass man in die Phase des Sterbens übergeht, in welcher die einzelnen Zellen nacheinander absterben. Die Intensivtherapie ist eine Versorgung nach diesem Hirntod, um funktionale Organschäden zu vermeiden. Es geht darum, dass die Organe noch vollständig funktionieren, wenn es zu der Entnahme kommt. Falls das der Fall ist, kommen folgende Organe für eine Spende in Frage: die Lunge, die Leber, das Herz, die Bauchspeicheldrüse, die Niere und der Darm.
Es gibt auch die Möglichkeit, Gewebe zu spenden. Das kann auch nach dem biologischem Tod noch stattfinden; das heißt, es ist der vollständige Tod eingetreten und die letzte Körperzelle ist abgestorben, also quasi nach dem Hirntod. Transplantable Gewebe wären dann: die Hornhaut der Augen, das Knorpelgewebe, die Herzklappen, die Haut, das Knochengewebe, Blutgefäße und Sehnen.
In wenigen Fällen ist auch eine Lebendspende von verschiedenen Organen möglich. Allerdingst nur Gewebe von paarig angelegten oder schnell regenerierten Organen, das ist zum Beispiel eine Niere, da diese eben paarig angelegt sind, genau wie ein Teil der Lunge. Außerdem kann man Teile der Leber spenden, weil die Leber eine hohe Regenerationsfähigkeit besitzt.
Wie ist das in Deutschland und dem Rest der EU geregelt?
Es gibt verschiedene Lösungen, um eine Regelung für Organspende aufzustellen. Eine davon ist die Erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass Spender*innen sich vor dem Tod aktiv für eine Organspende entscheiden. Wenn das nicht der Fall war, geht die Entscheidung auf die Angehörigen des*der Verstorbenen über. Seit 2012 gilt das in Deutschland, ebenso wie in Dänemark, Großbritannien, Litauen, den Niederlanden und der Schweiz.
Des Weiteres gibt es die Entscheidungslösung. Das ist an sich keine alleinstehende Lösung, sondern eher etwas zusätzliches. Auch in Deutschland findet man diese. Es geht darum, dass der Staat mehr auf die Entscheidung der einzelnen Personen hinarbeiten möchte. So werden hier zum Beispiel Informationen von der Krankenkasse verschickt, damit Patient*innen zu einen sicheren Entschluss kommen können.
Die Widerspruchslösung bedeutet, man hat vor seinem Tod einer Organspende nicht widersprochen und damit ist automatisch Spender*in. Diese Lösung ist in Europa am weitesten verbreitet, zum Beispiel in Frankreich, Irland, Italien, Österreich und Spanien.
Bei der erweiterten Widerspruchslösung gibt es zusätzlich noch die Regelung, dass Angehörige des*der Verstorbenen die Möglichkeit haben eine Organspende zu verhindern, auch wenn der*die Tote selber nicht widersprochen hat. Das gilt auch in Schweden, Norwegen, Estland, Finnland und Kroatien.