Organspende: So sieht die Regelung in Deutschland und Europa aus

In fast allen Ländern besteht ein Mangel an Spenderorganen, jedoch sieht man, dass dieser in Ländern, in denen eine Widerspruchslösung gilt, deutlich geringer ist.

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr darf man in Deutschland einer Organspende zustimmen, in Form eines Organspendeausweises zum Beispiel. Bevor es letztendlich wirklich zu einer Transplantation kommen kann, muss ein Herz-Kreislauf-Stillstand bei dem*der Toten mindestens drei Stunden zurückliegen und der irreversible Hirntod von zwei Ärzt*innen diagnostiziert werden. Dann kann mit Zustimmung des*der Verstorbenen eine Entnahme stattfinden. Falls keine Zustimmung nachprüfbar ist, wird die Entscheidung an die Angehörigen abgegeben.

Moralischer vs. rechtlicher Standpunkt

In Deutschland stehen mehr als 8500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, 743 davon sind 2022 gestorben. Im Vergleich dazu gab es vergangenes Jahr nur 869 postmortale Spender*innen. Der Mangel zeigt sich also ganz klar, auch wenn das weniger daran liegt, dass sich Menschen gegen eine Organspende entscheiden, sondern viel mehr daran, dass sie sich überhaupt nicht entscheiden.

Eine allgemeine Aussage zu treffen, ob es denn nun unmoralisch sei, seine Organe nicht zu spenden, ist natürlich nicht möglich. Dieser „moralischen Verpflichtung“ ist nämlich die Selbstbestimmung untergeordnet, da eine Organspende immer nur freiwillig erfolgen kann. Kontrovers ist außerdem die Frage, ob man selber Spenderorgane erhalten sollte, wenn man kein*e Spender*in ist. Rechtlich gesehen hat das eine mit dem anderen nichts zu tun; allen Menschen steht das gleiche Lebensrecht zu, weswegen ein lebensrettendes Organ nicht denen abgesprochen werden darf, die nicht bereit sind, selber Organe zu spenden.

Andere bringen das Argument auf, dass es unterlassene Hilfeleistung sei, wenn man nicht bereit ist, Organe zu spenden. Auch hier steht juristisch der hohe Wert der Selbstbestimmung entgegen. Unterlassene Hilfeleistung ist es auf jeden Fall nicht, wenn man sich gegen eine Organspende entscheidet.

Generell zeigt das schlechte Verhältnis zwischen Bedarf und Bereitschaft aber, dass sich mit dem Thema mehr auseinandergesetzt werden sollte. Eine Entscheidung gegen das Spenden ist auch besser, als gar keine zu treffen. So nimmt man Angehörigen auch die schwierige, emotionale Entscheidung ab. Wichtig ist, sich einfach etwas zu informieren, was Organspende genau bedeutet. Man kann sich auch dafür entscheiden, nur bestimmte Organe/Gewebe zu spenden, andere nicht. Und keine Angst: Ärzt*innen legen den hippokratischen Eid ab, das heißt, auch wenn man Organspender*in ist, werden sie sich nicht weniger Mühe geben, dich so lange wie möglich am Leben zu halten. Wenn ihr euch entschieden habt, könnt ihr euren Ausweis ganz einfach online ausfüllen.

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Bildquelle: Vidal Balielo Jr. via Pexels, CC0-Lizenz