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Das Gericht hat über Schwesta Ewas Urteil entschieden

Die Ghetto-Rapperin Schwesta Ewa muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Das hat das Frankfurter Gericht heute entschieden. Ihr Führungszeugnis ist länger als jeder dm-Kassenbon: Die 32-jährige Polin stand wegen Zuhälterei, Menschenhandel, gefährlicher Körperverletzung und Steuerhinterziehung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft für Ewa gefordert. Die Rapperin soll ihren Bekanntheitsgrad bewusst ausgenutzt haben, um junge Frauen zur Prostitution zu zwingen und  „um die Mädchen um den Finger zu wickeln“, so die Anklage. Ewa hatte den Vorwurf bis zuletzt vehement abgestritten und nur eingeräumt, die Mädchen geschlagen zu haben. Vier Zeuginnen nahmen Ewa im Laufe des Prozess in Schutz und entlasteten sie stark.

 

Berg an Straftaten

 

Die Vorwürfe der Zuhälterei und des Menschenhandels mussten deshalb fallen gelassen werden. Übrig bleibt jedoch noch ein Berg an Straftaten. Für diese muss sie nun einsitzen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf Schwesta Ewa nach acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß. Wenn das das Urteil bestehen bleibt, müssen wir jedoch noch länger auf Ewas Ghetto-Mukke verzichten –  oh schade. Durch die Steuerhinterziehung war ein Schaden von rund 60.000 Euro entstanden.

 

Ghettobratze aus dem Bilderbuch

 

Schwesta Ewa heißt eigentlich (gar nicht mal so ghettolike) Müller und wurde 1984 in Polen geboren, sie zog im Kindesalter mit ihrer Mutter nach Kiel. Durch ihren Kellnerjob kam sie schon als Jugendliche in Kontakt mit dem Rotlichtmilieu, auf dem Bonner Straßenstrich prostituierte sie sich mit Anfang 20 und wurde abhängig von Crack. Sie selbst beschreibt ihre Jugend als Martyrium, geprägt von Gewalt.