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Das solltet ihr über eine Auslandskrankenversicherung wissen – Bevor es in den Urlaub geht!

Bevor es in den Auslandsurlaub geht, sollte in jedem Fall eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, um den Urlaub sorglos genießen zu können. Selbst in EU-Staaten und anderen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, besteht oft nur ein sehr eingeschränkter oder sogar gar kein Versicherungsschutz durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Manchmal wird der Auslandskrankenschein der Krankenkasse auch einfach nicht akzeptiert, was zur Folge hat, dass der Urlauber zum Privatpatienten wird und die Kosten für Behandlungen selbst übernehmen und in der Regel sofort bezahlen muss. In Ländern, wie den USA, kann das sehr schnell zum finanziellen Fiasko werden, da hier im weltweiten Vergleich mit die höchsten Behandlungskosten verlangt werden. Bei einem Klinikaufenthalt können dann leicht mehrere Tausend Euro fällig werden, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz durch eine Auslands-Reisekrankenversicherung besteht. Auch der Rücktransport nach Deutschland gehört in der Regel nicht zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen und muss somit über eine private Reisekrankenversicherung abgedeckt werden. Der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich also fast immer, zumal eine solche Versicherung meist nur ein paar Euro im Jahr kostet.

 

Leistungen und Preise vergleichen

 

Bevor eine Auslands-Reisekrankenversicherung abgeschlossen wird, sollte in jedem Fall die eingeschlossene Leistung überprüft werden. Zwar gibt es Reisekrankenversicherungen, die ab ca. fünf Euro jährlich erhältlich sind, jedoch steckt bei den sehr preiswerten Versicherungen der Teufel im Detail. So können bestimmte Leistungen ganz ausgeschlossen sein oder es besteht ein sehr hoher Selbstbehalt. Auch bei chronisch Kranken kann es zu Problemen kommen, da viele Versicherungen die Leistungen für Behandlungskosten und notwendige Medikamente der chronisch Kranken stark einschränken. In einzelnen Fällen, wenn beispielsweise vor dem Urlaub eine akute Erkrankung bestand, kann es ratsam sein, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt vor Beginn der Reise einzuholen, damit sich die Reisekrankenversicherung nicht darauf berufen kann, dass eine Krankheit im Urlaub mit der Vorerkrankung in Verbindung stand.

 

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Vorleistungsklausel

 

Viele Reise-Krankenversicherungen beinhalten eine Vorleistungsklausel. Danach werden nur Leistungen abgedeckt, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Hier muss dann eine Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse und bei der Auslands-Reisekrankenversicherung erfolgen.

 

Nachleistungsfrist

 

Für den Fall, dass eine Krankheit länger dauert, als der Versicherungsschutz vereinbart wurde und keine Transportfähigkeit besteht, sollte eine Nachleistungspflicht vereinbart sein.

 

Rücktransport

 

Der Rücktransport sollte in jedem Fall in der Versicherung enthalten sein. Hierbei sollte darauf geachtet, werden, dass dieser nicht nur dann erfolgt, wenn er medizinisch notwendig ist. Medizinisch notwendig bedeutet im Einzelfall, dass der medizinische Standard im Reiseland so niedrig sein muss, dass keine ausreichende Behandlung dort gewährleistet werden kann.

 

Sportliche Aktivitäten im Urlaub berücksichtigen

 

Viele nutzen ihren Urlaub, um sich sportlich zu betätigen. Manche unternehmen eine Wanderung in den Bergen, andere wollen tauchen und manche mögen auch wesentlich riskantere Sportarten, wenn es um das Verletzungsrisiko geht. Die Auslands-Reisekrankenversicherung sollte Unfälle bzw. Verletzungen solcher sportlichen Aktivitäten mit abdecken. Oftmals können die höheren Risiken gegen einen geringen Aufpreis mit in die Versicherung eingeschlossen werden. Besteht für Risikosportarten dagegen kein Versicherungsschutz, sollten diese im Urlaub auch nicht betrieben werden.

 

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Dauer des Auslandsaufenthaltes beachten

 

Jeder, der längere Zeit im Ausland und nicht nur zu Urlaubszwecken verbringen möchte, benötigt eine spezielle Auslands-Reisekrankenversicherung. Diese ist für ältere Menschen, die im Süden überwintern wollen, aber auch für Work & Travel Touristen oder Personen die ein Praktikums- oder Aupair-Aufenthalt geplant haben, von besonderer Bedeutung. Je nach Dauer des geplanten Aufenthaltes, wird in diesen Fällen entweder eine einmalige oder eine monatliche Gebühr erhoben. Bei diesen Versicherungen ist weiterhin zu beachten, dass bei dem Auslandsaufenthalt keine Verlegung des Lebensmittelpunktes erfolgen darf. Die Versicherten müssen beispielsweise ihren Wohnsitz während des Aufenthaltes im Ausland beibehalten. Die meisten Versicherer bieten daher Auslands-Reisekrankenversicherungen auch nur für einen Zeitraum bis sechs Monate und in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr an.

Spezialist für Reisekrankenversicherungen bei Langzeitaufenthalten ist mawista.com. Manchmal können auch spezifische Vorschriften zur Krankenversicherungspflicht aus dem Land greifen, in dem sich der Reisende aufhält. Wer also länger bleiben möchte, sollte sich genau erkundigen, ob eine Krankenversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden sollte. In vielen Fällen, ist bei einem längeren Aufenthalt oder wenn auch nur leichteste Tätigkeiten aufgenommen werden sollen, wie bei Work & Travel- Touristen, ein entsprechendes Visum notwendig, das diese Tätigkeiten gestattet. Gerade in Ländern, wie den USA, kann das Nichtbestehen eines Visums schnell zum Problem bei der Einreise werden. Informationen zu Visa für die USA finden sich unter visumusa.net.

 

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Bildquelle:

Titel:   Aidan Meyer via Unsplash cc0 Lizenz
Bild1: Vaida Tamošauskaitė via Unsplash cc0 Lizenz
Bild 2: Chris Hayashi via Unsplash cc0 Lizenz