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Porno, Porno und die Steuererklärung

Auch ein Auslandsemester kann geltend gemacht werden, dazu werden Kosten für einen Sprachtest, die Bewerbungsunterlagen und Reisekosten, sowie die Unterkunftskosten berücksichtigt. Falls das BAföG-Amt für die Reisekosten aufkommt, dürfen diese in der Steuererklärung jedoch nicht angegeben werden.

Okay, zugegebenermaßen: das waren jetzt viele Informationen, aber das hatte ich bereits angekündigt. Der Spaß mit der Steuererklärung ist sehr kompliziert. Ich erhebe auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vor allem Sonderfälle sollten mit entsprechenden Fachleuten besprochen werden. Der Bund der Steuerzahler war mir für das Verfassen dieses Artikels allerdings eine große Hilfe, sehr zuvorkommend und auskunftsfreudig (Danke!). Ich werde es auf jeden Fall versuchen. Schaden kann es ja nichts…

 

WIE?

 

Das geht dann übrigens „einfach“ online mit Elster. Dort gibt man dann alle Daten in ein Formular ein und kann das dann ausdrucken und ans zuständige Amt schicken. Das zuständige Amt ist übrigens in der Stadt, in der man den Erstwohnsitz angemeldet hat.

Falls es dann doch noch offene Fragen gibt, helfen verschiedene Steuervereine, die allerdings um die 50 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr verlangen. Diese Kosten kann man dann allerdings wieder absetzen. Jaja, ich weiß… Sehr kompliziert. Aber wie gesagt, es lohnt sich eben, auch wenn man eben mal einen freien Samstagnachmittag investieren muss, um alle Unterlagen zu sortieren und sich mit Elster auseinander zu setzen.