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Porno, Porno und die Steuererklärung

WAS?

 

Der Bund der Steuerzahler führt eine detaillierte Liste, was man geltend machen kann. Dabei heißt es: „Allgemein gilt, dass Aufwendungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Studium und dementsprechend auch mit der künftigen Berufstätigkeit stehen, angesetzt werden können.“ Dazu zählen Bewerbungskosten (Papier, Bewerbungsfotos, Mappen, Briefporto und Kosten für amtliche Beglaubigungen), Gebühren und Beiträge (Studiengebühren, Semesterbeiträge und Prüfungsgebühren), sowie Schreibmittel fürs Studium (Büromaterial, Computer, Schreibtisch, Kopierkosten, Bücherregal, Kosten für das Drucken und Binden von Studien- und Abschlussarbeiten).

Außerdem kann in gewissen Fällen ein Arbeitszimmer angerechnet werden. Hinzu kommen Pendlerkosten, die sich auf 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Wohnung zu Ausbildungsstelle/Uni belaufen. Alternativ sollten hier auch Fahrkarten gesammelt werden. Nicht zu vergessen ist auch die Fachliteratur, berufstypische Bekleidung (zum Beispiel die Schutzkleidung für Chemiestudenten), Zinsen für einen Studienkredit, Aufwendungen für ein Praxissemester, die Teilnahmekosten an Kongressen oder Repetitorien und die Kosten für einen Umzug in die Unistadt, sowie Kosten einer doppelten Haushaltsführung. Für all diese anrechenbaren Kosten, werden aber Belege verlangt!