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Porno, Porno und die Steuererklärung

WER?

 

Für wen eine Steuererklärung sinnvoll ist, ist gar nicht so einfach zu beantworten… Definitiv gilt: Wer ein Zweitstudium oder eine –ausbildung macht, wird auf jeden Fall profitieren können, da die während des Studiums anfallenden Kosten, als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können und sich dann in den ersten Arbeitsjahren bezahlt machen. Übrigens: Das Masterstudium gilt dabei als Zweitstudium! Beim Erststudium oder der Erstausbildung ist das komplizierter und momentan läuft auch noch ein Berufungsverfahren vor dem Bundesfinanzgerichtshof, ob diese Kosten auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Deshalb ist die Lage dort noch nicht geklärt.

Für die Studenten im Erststudium gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens: Steuererklärung machen und bei Nicht-Berücksichtigung der Studienausgaben als Werbungskosten Einspruch erheben und dann bitten, das Einspruchsverfahren bis zum Ende des Verfahrens BFH (Az.: VI R 8/12) ruhen zu lassen. Andererseits kann man auch warten, da die freiwillige Steuererklärung rückwirkend für vier Jahre abgegeben werden kann. Freiwillige Steuererklärungen können von denen verfasst werden, die weder ein Kleingewerbe angemeldet haben, noch mehr als 10.200 Euro im Jahr verdienen.