Wahrheit oder Fake? – Steuermythen im Faktencheck

8 Steuermythen: Welche davon sind wahr und welche gehören ins Reich der Fehlinformationen? Die Steuerexpert*innen von Taxfix haben sich einige bekannte Steuermythen einmal näher angeschaut und klären auf.

1. „Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, dann muss ich das danach jedes Jahr tun!“

Dieser sehr weit verbreitete Mythos ist Fake: Wenn du einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hast, verpflichtest du dich dadurch nicht automatisch, im nächsten Jahr erneut eine einzureichen. Solltest du dennoch vom Finanzamt an die Abgabe erinnert werden, kannst du schlicht antworten, dass keine Abgabepflicht besteht. Anders sieht es natürlich aus, wenn du aus einem von mehreren Gründen abgabepflichtig bist.

2. „Die Steuererklärung lohnt sich einfach nicht!“

Auch das stimmt nicht! Laut Statistischem Bundesamt gibt es im Durchschnitt nämlich 1.095 Euro an zu viel gezahlter Steuer zurück. Egal, ob du nun also darunter oder darüber liegst – „nichts“ sieht anders aus.

3. „Arbeitslosengeld ist steuerfrei!“

Das stimmt, ganz so einfach ist es aber auch nicht: Vom Arbeitslosengeld an sich wird keine Steuer abgezogen, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Heißt, das Arbeitslosengeld erhöht den Steuersatz des restlichen Einkommens, was zu einer Nachzahlung führen kann. Gleiches gilt übrigens auch für andere Lohnersatzleistungen wie Elterngeld.

4. „Mit Versicherungen kann ich Steuern sparen!“

Dieser Mythos stimmt teilweise: Einige Versicherungsbeiträge (wie etwa Riester- und Rürup-Rente sowie berufliche Versicherungen) lassen sich absetzen, Personen- und Haftpflichtversicherungen lassen sich nur bis zu einem bestimmten Betrag absetzen (und dieser ist meist schon mit der Krankenversicherung erreicht). Eine Hausratsversicherung, Reiserücktrittsversicherung oder Kfz-Kaskoversicherung – typische Sachversicherungen – lässt sich hingegen nicht absetzen.