Wahrheit oder Fake? – Steuermythen im Faktencheck

5. „Die Steuererklärung muss jetzt elektronisch eingereicht werden!“

Stimmt, es gibt aber Ausnahmen: Nichtselbstständige Arbeitnehmende können ihre Steuererklärung auch noch per Brief, Fax oder persönlich beim Finanzamt abgeben. Nur Unternehmen und Selbstständige müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben.

6. „Ich kann meine Steuererklärung erst machen, wenn ich die Nebenkostenabrechnung erhalten habe.“

Fake: Kommt diese sehr spät, können die Zahlen aus dem Vorjahr übernommen werden und für das Finanzamt kenntlich gemacht werden. Vorausgesetzt, es hat sich zum Vorjahr nicht viel geändert.

7. „Meine Freund*innen dürfen mir bei meiner Steuererklärung helfen!“

Paragraph 5 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) regelt, wer beim Ausfüllen der eigenen Steuererklärung helfen darf und wer nicht. Deine Freund*innen gehören leider nicht dazu – der Mythos ist also falsch. Ihnen bei der Steuererklärung zu helfen oder ihre Hilfe anzunehmen kann sogar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wenn du also Hilfe brauchst, dann kannst du dir diese vom Lohnsteuerhilfeverein oder einem/einer Steuerberater*in holen.

8. „Ohne besondere Kosten komme ich eh nicht über die Arbeitnehmerpauschale.“

Das stimmt nicht mehr! Wer 2023 aus dem Homeoffice arbeitet, kann nun bis zu 210 statt den bisherigen 120 Homeoffice-Tagen mit 6 Euro pro Tag absetzen. Das sind bis zu 1.260 Euro im Jahr, womit die Arbeitnehmerpauschale von 1.230 Euro bereits überschritten ist. Alle weiteren Kosten wirken sich dann direkt mit einer Erstattung aus.

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Bildquelle: RDNE Stock Project via Pexels, CC0-Lizenz