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Auch Schnellkredite können widerrufen werden

Viele Verbraucher schätzen die enorme Geschwindigkeit, in welcher Sofortkredite ausgezahlt werden können. Meist vergeht nicht einmal ein Werktag von der Beantragung bis zur Auszahlung. Was viele Verbraucher im Vorfeld nicht wissen: Sie können den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Grundsätzlich sollte jeder Kreditnehmer vor der Aufnahme eines Darlehens immer genau überlegen, ob wirklich Bedarf dafür besteht, ob die Kreditsumme regelmäßig und sicher getilgt werden kann und ob es nicht auch eine Alternative zum Ratenkredit gibt. Doch es gibt Situationen im Leben, in welchen es schnell gehen muss. Gerade bei finanziellen Schief- oder Notlagen übersteigt die Angst davor, nicht mehr zahlen zu können, das rationale Denken. So bergen gerade Sofortkredite die schnell auf Portalen wie Score Kompass verglichen werden können die Gefahr, unüberlegt und überhastet abgeschlossen zu werden. Wer jetzt denkt, dass mit dem einmaligen Abschluss eines Schnellkredits nichts mehr rückgängig gemacht werden kann, liegt falsch. Denn auch Sofortkredite fallen aus rechtlicher Sicht unter Verbraucherverträge, und für diese gilt nach Paragraph 355 des BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob ein Darlehen in der Bankfiliale oder als Sofortkredit online abgeschlossen wurde.

 

Diese vier Voraussetzungen müssen für einen erfolgreichen Widerruf gegeben sein

 

Damit der Widerruf bei einem Sofortkredit möglich ist, muss er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen. Sobald ein Verbraucher also den Kreditvertrag unterschrieben hat, läuft die Uhr. Zugleich gilt der Widerruf nur für Kredite, deren Gesamtsumme gleich oder höher als 200 Euro ist. Schließlich muss die Ratenzahlung für mehr als drei Monate im Vertrag festgelegt worden sein.

Wie für alle Verträge gilt auch beim Widerruf des Sofortkredits, dass er in schriftlicher Form erfolgen muss. Es reicht somit nicht, bei der Bank anzurufen und den Vertrag zu widerrufen, sondern es muss ein Schriftstück geschickt werden. Empfehlenswert ist es hier, ein Einschreiben zu nutzen. Damit haben Verbraucher einen Nachweis, dass das Schreiben beim Kreditgeber eingegangen ist und sie die Widerrufsfrist eingehalten haben. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht ratsam.

Im Widerrufsschreiben sollte unbedingt die Kundennummer, die Kreditnummer sowie der vollständige Name inklusive Adresse angegeben werden. Darüber hinaus sollte das Schreiben auf das gesetzliche Recht zum Widerruf hinweisen. Eine Unterschrift sowie ein Datum sind ebenfalls wichtig.

 

Wann sich das Widerrufsrecht verlängert

 

Kreditnehmer sollten ihren Kreditvertrag unbedingt prüfen. Ist das Dokument nämlich fehlerhaft, kann der Kreditvertrag bis zu 30 Tage nach Abschluss widerrufen werden. Sollte er keine Widerrufsbelehrung enthalten, also einen Hinweis auf das Widerrufsrecht, gilt die Möglichkeit zum Widerruf nahezu unbeschränkt.

Wer jedoch gerade bei Sofortkrediten von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat die gewünschte Kreditsumme dann meist schon enthalten. Und an dieser Stelle sind die Kreditnehmer in der Bringschuld. Denn sobald das Schreiben mit dem Widerruf abgeschickt wurde, läuft ein 14-Tages-Countdown, innerhalb dessen der ausgezahlte Kredit zurückgezahlt werden muss. Erfolgt die Rückzahlung nicht vollständig, erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht und der Sofortkredit gilt als angenommen.