
Corona-Schnelltests und Lockerungen: Was jetzt wichtig ist
Ein Überblick über die Lockerungen
Den Schnelltests wird neben dem Impfstoff und den bereits etablierten Testverfahren eine zentrale Rolle im Kampf gegen das Corona-Virus zugesprochen. Basierend auf diesen Faktoren begründet die Bundesregierung auch die neuen Maßnahmen, auf die sich beim Bund-Länder-Treffen vom 3. März geeinigt wurde. Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, ist jedoch stark an die vorherrschenden Inzidenzwerte in den verschiedenen Bundesländern und Landkreisen gekoppelt.
Ab Montag, 8. März, sind Treffen mit bis zu fünf Freunden, Verwandten und Bekannten aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Dabei gelten Paare als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies kann bei einer Inzidenz von unter 35 auf zehn Personen und drei Haushalten aufgestockt werden. Bei einer Inzidenz von über 100 gelten die alten, strengeren Regeln. Außerdem wurden fünf Öffnungsschritte angekündigt:
Öffnungsschritt 1 (zum Teil bereits erfolgt)
Grundschulen und Kitas können unter Einschränkungen öffnen, Friseure arbeiten seit dem 1. März wieder.
Öffnungsschritt 2
Blumengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte können ab dem 8. März wieder öffnen. Die Kundenzahl muss begrenzt bleiben (ein Kunde pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, für jede(n) Weitere(n) 20 Quadratmeter). Auch Fahr- und Flugschulen sind in Öffnungsschritt 2 inkludiert.
Öffnungsschritt 3
Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sind weitere Lockerungen möglich. Der Einzelhandel kann unter Einschränkungen wieder öffnen, genauso wie Museen, Galerien, botanische und zoologische Gärten sowie Gedenkstätten. Sport ist mit bis zu zehn Personen draußen erlaubt.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner, darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen (40 Quadratmeter pro Kunde). Museen, Galerien, botanische und zoologische Gärten können mit einer Terminbuchung besucht werden. Sport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, sowie Teamsport in Gruppen von 20 Kindern bis zu maximal 14 Jahren, ist draußen möglich.
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gelten wieder die strengeren Regeln.