Drei

Das dritte Geschlecht: Divers, aber weiterhin diskriminierend?!

Das Bundeskabinett hat einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Neben den Geschlechtsangaben „männlich“ und „weiblich“ kann demnächst auch offiziell „divers“ eingetragen werden. Das klingt erst einmal wunderbar, haben sich doch jahrelang unzählbare VertreterInnen der LGBT Vereinigungen persönlich für eine freie Wahl der sexuellen Identität stark gemacht. Genau hier ist allerdings auch schon der Haken, denn die neue Option im Geburtenregister ist nichts, was man sich aussuchen kann.

 

Männlich, weiblich? Beides!

 

Nach dem neuen Entwurf umfasst das dritte Geschlecht lediglich intersexuelle Menschen. Intersexualität bedeutet, dass die Geschlechtsmerkmale, wie beispielsweise Chromosomen, Hormone und Genitalien, nicht eindeutig ausgeprägt sind. Ein intersexueller Mensch hat sowohl Merkmale des weiblichen als auch des männlichen Geschlechts. Selbsthilfeverbände schätzen, dass in Deutschland 160.000 Menschen leben, auf die diese Definition passen würde. Kein Mann und keine Frau. Menschen, die auch von ärztlicher Seite lange Zeit als „krank“ angesehen wurden. Dann passierte, was oft passiert, wenn etwas anders ist. Man hat zwanghaft versucht das „Problem“ oder den „Makel“ zu beseitigen. Intersexuelle wurden bereits im Säuglingsalter chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen unterzogen. Medizinisch notwendig war das alles nie, denn Menschen mit beiden Geschlechtsmerkmalen sind in ihrer Gesundheit nicht eingeschränkt. Mit dem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts wird jetzt immerhin diese Form der sexuellen Identität von offizieller Seite anerkannt.

 

Männlich, weiblich? Keines!

 

Doch was ist mit denjenigen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, auch wenn rein äußerlich eine klare Bestimmung möglich ist? Transsexuelle können sich mit ihrer angeborenen Sexualität nicht identifizieren und leben als das „andere Geschlecht“. Und jetzt? Die neue Diversität im Geburtenregister lässt diese Gruppe unter den Tisch fallen. Umfasst sind eigentliche nur körperliche Merkmale. Wie es in den Menschen aussieht, wie sie sich fühlen, was sie wollen, das ist leider nicht Teil des neuen Gesetzentwurfs. Für eine offizielle Änderung des Geschlechts braucht es ein ärztliches Attest, eine Selbsterklärung ist nicht zulässig. Ein herber Rückschlag für alle, die seit Jahren für Anerkennung kämpfen.

 

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Bildquelle: Unsplash unter CC0 Lizenz