Alte Smartphones

Neues Gesetz regelt Rücknahme von Elektro-Altgeräten

2006 trat das Elektrogesetz in der Bundesrepublik in Kraft. Demnach ist es verboten, alte Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Hausmüll zu entsorgen, da sie giftige Stoffe wie Blei und Quecksilber enthalten und außerdem einige ihrer Teile wiederverwertbar sind. Wie sieht es mit dem neuen Elektrogerätegesetz aus, das in Deutschland 2015 in Kraft getreten ist?

Drei Ziele sollen durch die neue Regelung zur Rücknahme erreicht werden:

 Elektro Alt-Geräte Elektrogesetz Elektroschrott

Das im März 2015 beschlossene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) orientiert sich an Vorgaben der Europäischen Union. Laut Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hilft die neue Verordnung dabei, dass mehr Altgeräte zurückgegeben und recycelt werden, statt im Restmüll zu landen. Hiermit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, denn mehr Recycling bedeutet automatisch den Schutz von natürlichen Ressourcen und damit eine geringere Belastung der Umwelt. Darüber hinaus ist die Gesundheit nicht durch die Schadstoffe bei falscher Entsorgung gefährdet.

Was hat sich konkret geändert?

 

Händler, die unter die Rubrik „große Vertreiber“ fallen – weil sie Elektronik- und Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche von über 400 m2 verkaufen – sind ab sofort dazu verpflichtet, ein Altgerät zurückzunehmen, wenn dafür ein gleichwertiges Gerät gekauft wird. Handelt es sich um ein kleines Altgerät mit weniger als 25 cm Kantenlänge – beispielsweise um Handys oder Kameras – dann besteht die Rücknahmepflicht selbst dann, wenn kein entsprechendes Neugerät erworben wird. Der Hersteller haftet für den gesamten Lebenszyklus seiner Produkte und muss den Elektronikschrott bei der jeweiligen Sammelstelle abholen, um ihn zu entsorgen.

Und wie profitierst du davon? Ganz einfach, du musst nicht mehr lange Elektroschrott sammeln und warten, bis die Sperrmüllabfuhr ihn mitnimmt, sondern kannst das Gerät einfach beim Händler zurückgeben, und das natürlich kostenlos. Vorbei sind die Zeiten, in denen der Händler die Rücknahme verweigerte. Dadurch, dass die Kommunen dazu verpflichtet sind, an den Sammelstellen den Elektroschrott von Privathaushalten anzunehmen, kannst du die Altgeräte alternativ dorthin bringen und musst nicht bei jedem Gerät zu einem anderen Händler gehen. Nicht nur der Verbraucher hat etwas von dem neuen, bundesweit gültigen Gesetz. Die Regierung will damit nämlich auch verhindern, dass so viele Altgeräte illegal ins Ausland weggeschafft und dadurch wertvolle Metalle verschwendet werden.

Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt es nicht. Die Fach- und Rechtsaufsicht über den Rücknahme- und Entsorgungsprozess obliegt der Stiftung elektro-altgeräte register, die von den Herstellern als gemeinsame Stelle beauftragt wurde. Das Umweltbundesamt behält die Vorgänge im Auge. Verstöße – wie z. B. gegen die Registrierungspflicht von Herstellern – werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Im Zuge der neuen Gesetzeslage werden einige Änderungen eingeführt werden müssen, vor allem was das Erfassen und Weiterverarbeiten der Altgeräte an den kommunalen Sammelstellen angeht. Hier kann es von Ort zu Ort Unterschiede bei der genauen Handhabung geben.

Elektro-Altgeräte in Berlin entsorgen: Schrottankauf

 

In Berlin hast du die Möglichkeit, den Elektroschrott kostenlos auf den Schrottplatz zu bringen und so mehrere Geräte auf einmal loszuwerden. Willst du dafür auch noch bezahlt werden? Dann wende dich an die Berliner Schrottankaufstelle in der Bitterfelder Straße, denn sie übernimmt das Wiegen, Zerlegen und Sortieren des Elektronikschrotts und zahlt einen Fixpreis für bestimmte darin enthaltene Stoffe wie Edelmetalle. Das Team des Schrottplatzes leitet die wiederverwertbaren Stoffe wie das Altmetall an die Recycelbetriebe weiter und nimmt dir damit reichlich Arbeit ab. Mehr dazu unter http://www.schrottankauf-bitterfelderstr23.de/.  Eine wichtige Voraussetzung für den Schrottankauf ist, dass du über eine Gewerbeanmeldung verfügst.

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Bildquellen:

Titelbild: Carlos Varela unter cc-by-sa 2.0

Bild im Text: (cc) ymcarussia – pixaby.com