Was ist Extremismus?

Bundesregierung hält nur fünf Prozent der Reichsbürger für Rechtsextremisten“ titelte die SZ – Das war die überraschende Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Da fragst du dich jetzt vielleicht: „Bitte was?! Mit welchem Maß wurde denn gemessen?“. Eine sehr gute Frage, die jetzt geklärt werden soll – Was gilt als Extremismus und wo sind die Grenzen?

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) liefert folgende Definition zu politischem Extremismus:

„Der politische Extremismus zeichnet sich dadurch aus, dass er den demokratischen Verfassungsstaat ablehnt und beseitigen oder ihn einschränken will – die demokratische Komponente und/oder die konstitutionelle.“

So stehen alle Formen politischen Extremismus mit der „Pluralität der Interessen, dem damit verbundenen Mehrparteiensystem und dem Recht auf Opposition“ auf „Kriegsfuß“, heißt es weiter. Zudem kann die Anwendung oder Androhung von Gewalt ein Mittel von Extremisten sein, aber diese ist für den politischen Extremismus nicht zwingend erforderlich: Solltest du dir verfassungsfeindliche Ziele vorgenommen haben, so macht dich Gewaltverzicht noch lange nicht zu einem Anhänger unseres demokratischen Verfassungsstaates.

Das Extremismus-Spektrum

Im Diskurs zu politischem Extremismus wird gemeinhin zwischen Links- und Rechtsextremismus unterschieden:

  • Linksextremisten sehen in der „kapitalistischen Klassengesellschaft“ den „Ursprung allen Übels“ in unserem System und wollen daher den Kommunismus als Staatsform etablieren – oder den Staat komplett abschaffen (Anarchismus). Schlagzeilen schaffen häufig die sogenannten „Autonomen“ – sie sind weder zentral organisiert noch einheitlich, was ihre ideologische Orientierung angeht. Besonders bei Protesten gegen den G8-Gipfel in Rostock im Jahr 2007 sorgte der „schwarze Block“ durch sein militantes und gewalttätiges Auftreten für Furore.
  • Rechtsextremismus verbindet häufig Nationalismus mit Rassismus – Rechtsextreme lehnen das Prinzip menschlicher Fundamentalgleichheit ab und wünschen sich einen Nationalstaat. Die sogenannten Reichsbürger gehen sogar so weit, als dass sie die Bundesrepublik Deutschland und somit weder deren Gesetze noch Gerichte anerkennen. Stattdessen glauben sie fest daran, dass das Dritte Reich bis heute fortbesteht.