frau koffer

Frankreich verhängt jetzt offiziell Bußgeld auf Catcalling

„Hey Schnuggi, nicer Hintern, lass mich doch mal ran…“ Hilfe, bloß weg hier! Egal ob im Vorbeigehen, in der U-Bahn oder als zugeflüsterte Anmache in der Supermarktschlange: anzügliche Kommentare sind als verbales Äquivalent der sexuellen Belästigung widerlich und abwertend, kommen aber leider sehr oft vor. Bisher konnte man wenig dagegen tun, als demjenigen eine zu scheuern, riskieren, selbst eine Anzeige aufgehalst zu bekommen, und wegzugehen. In Frankreich ändert sich das nun, und Deutschland täte gut daran, dem Beispiel zu folgen.

 

Was ist passiert?

 

Wie bei fast jeder Gesetzeseinführung musste erst einmal etwas Gravierendes passieren, bis dass jemand auf die Idee kommt, etwas zu reformieren. In Frankreich war es ein Ausschnitt eines Überwachungsvideos gewesen, das vor ein paar Monaten im Internet kursierte. Eine Frau wurde auf der Straße verbal belästigt, und als die Frau sich das nicht gefallen ließ, warf er ihr einen Aschenbecher hinterher und schlug ihren Kopf gegen ein Glasfenster. Das Video wurde millionenfach geklickt, und die Politik sah es als Anlass für eine Reform.

In Frankreich ist ein Mann nun auf Grundlage dieses neuen Gesetzes zu drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er einer Frau im Bus auf den Hintern geschlagen hat. Denn neben der körperlichen Belästigung ist er zum ersten Mal auch für etwas anderes belangt worden, nämlich für die anzüglichen Kommentare, die er davor über die Frau gemachte hatte, daraufhin verhängte das Gericht zusätzlich 350 Euro Bußgeld. Das Urteil beruft sich auf das neue Gesetz zum „Kampf gegen sexuelle Gewalt“, das von der Ministerin für Gleichstellung von Männern und Frauen, Marlène Schiappa, eingebracht wurde. Dass körperliche sexuelle Belästigung strafbar ist, ist gang und gäbe, aber dass der verbale Aspekt nun auch zum Strafbestand wird, ist ein Grund zum Feiern.

 

Wie sieht es bei uns aus?

 

In Deutschland ist die verbale sexuelle Belästigung eine gesetzliche Grauzone, ein eigener Straftatbestand ist es nicht. Es fällt lediglich in die Kategorie der „sexuellen Beleidigung“, für die es aber letzten Endes doch recht schwer ist, belangt zu werden. Frankreichs Gesetz hingegen sieht vor, dass Menschen, die anderen gegenüber auf der Straße anzügliche Kommentare machen, direkt mit Bußgeldern von bis zu 750 Euro bestraft werden sollen. Sollte es zu einem Verfahren kommen, stockt sich das Ganze auf bis zu 2000 Euro auf. Vielleicht mag sich der ein oder andere dann doch überlegen, wem er alles auf der Straße hinterherbrüllt.

 

Folge ZEITjUNG auf Facebook, Twitter und Instagram!

Bildquelle: Unsplash unter CC0 Lizenz