Frau in Schwarz-Weiß

Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 legal: Frauenrechte in Deutschland

Ohne Erlaubnis arbeiten gehen, das eigene Konto eröffnen oder sich hinters Steuer setzen: Dinge, die für Frauen heute selbstverständlich sind – die sich Frauenrechtlerinnen aber erst hart erkämpfen mussten. Über Frauenrechte, die in Deutschland noch gar nicht so lange gelten.

1900: Bildung für alle

Der Zugang zu Unis bedeutet bessere Berufsaussichten – und damit mehr Gleichberechtigung. Kein Wunder also, dass das Recht auf höhere Bildung ein zentrales Anliegen der Frauenrechtlerinnen war. Richtig studieren durften Frauen zuerst in Baden – dort wurden sie 1900 zum Studium zugelassen. Nach und nach öffneten sich weitere Universitäten für Frauen, 1903 folgte zum Beispiel Bayern, Württemberg im Jahr 1904 und Sachsen im Jahr 1906.

1918: Frauenwahlrecht

Im Jahr 1918 wurde in Deutschland das Wahlrecht eingeführt. Seitdem dürfen Frauen wählen und gewählt werden. 

1927: In Mutterschutz gehen

Dass sich Frauen in den Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes schonen, war in Deutschland lange nicht selbstverständlich. Erst im Jahr 1927 wurde ein Gesetz verabschiedet, das einen wichtigen ersten Meilenstein in Bezug auf den Mutterschutz darstellt: Fünf beziehungsweise sechs Wochen vor und nach der Geburt müssen Frauen seit 1927 nicht arbeiten – und das bei vollem Lohnausgleich.

1949: Gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Der wohl größte frauenrechtliche Meilenstein wurde im Zuge des Wiederaufbaus der BRD im Jahr 1949 erreicht: Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird in jenem Jahr im Deutschen Grundgesetz verankert – die gesetzliche Gleichberechtigung spiegelt sich allerdings nicht in der Realität wider. Es herrscht nach wie vor ein traditionelles Familienverständnis: Der Mann bleibt das Oberhaupt der Familie, während die Ehefrau ihren Pflichten als Hausfrau nachkommen muss.   

1949/1958: Den Führerschein machen

Auto fahren, ja oder nein? Den Führerschein zu machen war für Frauen viele Jahrzehnte lang nur mit der Einwilligung ihres Ehemanns oder Vaters möglich. Erst seit 1958 entscheiden das Frauen selbst. In der DDR konnten Frauen sich noch früher ohne männlichen Vormund ans Steuer setzen – und zwar schon im Jahr 1949.