Frau in Schwarz-Weiß

Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 legal: Frauenrechte in Deutschland

1958: Mehr finanzielle Unabhängigkeit

Seit 1958 können Frauen ihr eigenes Konto eröffnen und so ihr Geld selbstständig verwalten. Zuvor hat der Ehemann das Konto verwaltet. Damit verfügte er auch über das Gehalt der Ehefrau – vorausgesetzt er erlaubte ihr überhaupt arbeiten zu gehen. Gesetzlich waren Frauen nämlich verpflichtet, den Haushalt zu führen.

1970: Kicken im Verein

Im Jahr 1955 verbietet der DfB Frauen das Spielen im Fußballverein. Erst nach fast 15 Jahren hebt der DFB das Fußballverbot für Frauen auf.

1972/74: Ohne Strafe abtreiben

Nicht viele Paragrafen des Strafgesetzbuches sind so bekannt wie der Paragraf 218: Dieser Paragraf wurde 1871 eingeführt und stellt die Abtreibung in Strafe. Seitdem sind öfter Diskussionen über das Gesetz entbrannt. Im Jahr 1971 bekannten sich im „Stern“ 374 Frauen: „Wir haben abgetrieben!“ Darunter sind Stars wie Senta Berger und Romy Schneider.

Diese Aktion gilt als Initialzündung der modernen Frauenbewegung in Deutschland. Im Jahr 1974 beschließt der Bundestag schließlich, dass § 218 weiter besteht, Frauen allerdings bis zur zwölften Woche straffrei abtreiben können. In der DDR war das schon ab 1972 ohne Angabe von Gründen erlaubt.

1949/77: Ohne Erlaubnis des Mannes arbeiten gehen

Zwar durften Frauen in der BRD schon vor 1977 arbeiten, allerdings nur mit der Erlaubnis ihrer Ehemänner. In der DDR war dies schon ab 1949 möglich.

1979: Mehr Rechte am Arbeitsplatz

Mutterschaftsurlaub mit Arbeitsplatzgarantie, Kündigungsschutz und Mutterschaftsurlaubsgeld: Diese Frauenrechte wurden im Jahr 1979 eingeführt.